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Leben unterhalb der Burg Frankenstein (1247 -1790)

Von Willi Walther und Gerhard Michel

Einen frühen Hinweis zur Besiedlung unterhalb der Burg Frankenstein entnehmen wir einem Weistum von 1247, in dem der Abt des Limburger Klosters seine Rechtsansprüche auf dieser Seite seines Besitzes an der Grenze der Gemeinsherrn von Frankenstein mitteilt. Gleichzeitig räumt er den Einwohnern von Frankenstein und Weidenthal mit Hof Schlierthal, gewisse – wenn auch eingeschränkte Rechte, dem Kloster Limburg gehörende Waldungen- ein. (Weistum von Frankenstein und Weidenthal vom 7 Januar 1247, Copia F4 Frankenstein 1Archivzugang Nr. 802 LA. Sp.)

„Diese sind die gerechtsahme der Limburger Kirche (Kloster) in dem Dorfe Weidenthal und Frankenstein ist Richten und Schlichten gemeinschaftlich dem Abte von Limburg und den Anwalden . Desgleichen von dem Rechte, welche man Pflegt dehme zu nennen in dem Dorfe Weidenthal, fällt alda ein Wild, so (ge)hören zwei teil dem Abt von Limburg, der dritte teil aber dem Anwald. Auf der Limburger Seite hat von dem Rechte dehme der Abt allein den Genuß und der Anwald ist ausgeschlossen von diesem Rechte. Mit dem Fischrecht verhält es sich also. Die Fischerei von Diemerstein von dem Ketterich bis die Rätschbach auf der Limburger Seite ist der Limburger Kirche, auf der anderen Seite aber dem Anwald. Desgleichen im ganzen Wald, so weit das Recht dehme gehet, hat die Limburger Kirche das Zehn(ten) Recht in Dürkheim. Desgleichen was im Schlierthaler Hof was im Tal liegt, Vieh und Tiere die nicht zum Hofe gehören, sollen nicht auf der Weide oder Mastungen gehen im Limburger Wald, als mit Erlaubnis des Abts oder seinerJäger, und oberhalb des Schlierthal was im Thal am (…) soll dem Anwald angehören so weit ein Man(n) eine Kugel ins Schlierthal ein se(h)en kann(n) und die Menschen von Dürkheim und von Weidenthal sollen aldorten das Holz fällen was im Schlierthal liegt, Neubruch ist und zum Brand dienet, zahlt keine Schatzung. Wird aber außerhalb Neubruch auf einer oder der andern Seite des Flusses gemacht, so wird die Schatzung der Kirche Limburg zahlt. Desgleichen auch etliche Maß vom Neubruch die Einwohner von Weidenthal oder Frankenstein auf beiden Seiten des Ufers des Flusses dem Abt von Limburg, indem er Schutz- und Schirmherr und Anwald ist über den andern Wald und keiner neben ihm. Desgleichen all Richten und Schlichten im hohen Wald gehört dem Abte, indem er Richter und Schützer ist des hohen Waldes. Die Anwalden sollen ihre gerechtsahme ausüben im Umfange des Dorfes Weidenthal und Frankenstein und haben weder in der Schatzung noch im Maß zu befehlen noch anzuordnen, auch die Einwohner von Weidenthal oder Frankenstein sollen im Abte sein Wald kein Holz fällen um auf den Dürkheimer Markt zufahren oder sonst wohin, um oder Kohlen in dem Limburger Kirchen Wald darf man ohne Genehmigung des Abts oder seiner Jäger keine ausgeflogenen Bienen sammeln oder Ranasche? brennen. Desgleichen die von Frankenstein haben keine gewisse bemarckung, sondern die Einwohner aldorten geben ihre Schatzung dem Abte in Limburg der seinen Schulzen in Weidenthal hat.“

Im Jahr des Herrn 1247

Diese Niederschrift ist ein Beleg dafür, dass die Frankensteiner und Weidenthaler Bewohner vor 1251 in den Waldungen des Limburger Klosters Weide – und Holzrechte hatten. Von der weiteren Entwicklung der vorgenannten Ortschaften mit Hof Schlierthal ist in der Folgezeit wenig bekannt. Vermutlich nach der Ausgliederung Weidenthals im Jahre 1345 aus der Vogtei war der Schlierthaler Hof schon aufgelassen. Nur spärlich sind die Hinweise auf Leben unten im Tal. Dr. E. Christmann sieht die Entstehung des Dorfes Frankenstein im Jahr 1426. Zwei Jahrzehnte später nennen die Akten im Landes-Archiv Speyer A1 Rep. Nr. 843 eine Familie Peter Gülcher, sein Bruder Hans, Nese seine Schwester und deren Mann Hansemann von Albesheim, die angeben, dass ihr Vater bzw. Schwiegervater ein Haus mit etlichen Grundstücken zu Frankenstein so der dortigen Herrschaft zinspflichtig innegehabt, aber mit dem Zins in Rückstand geblieben. Weitere Bewohner aus dieser Zeit sind nicht bekannt. Zu Beginn des 16,,vielleicht schon Ende des 15.Jahrhunderts, entstand das leininger Hofgut. Dieses Hofgut nimmt in der Geschichte von Frankenstein einen breiten Raum ein, dürfte – mit dem einige Jahre später gegründeten wallbrunnischen Hofgut- als die Keimzelle des Dorfes Frankenstein zu sehen sein. (Franz Neumer:,, Das Leiningische Hofgut in Frankenstein“, Heimatjahrbuch des Landkreises Kaiserslautern,1988). Umfangreich sind die Unterlagen dieser Hofgüter. Einige beigegebene Akten sollen auf das Wesentliche dieser dörflichen Entwicklung hinweisen.

Das leiningische Hofgut 1530-1735

Der erste Pächter der Leininger Grafen war ein Jörg Rattenkopf. Der letzte Jäger Mart. Eberstein. 1778 ersteigerte Paul Kölsch d. Ä. für 2538 fl das ganze Anwesen an der Abzweigung ins Neustadter Tal. Die Reste des Hofes verkaufte 1925 die letzte Besitzerin Susanne Kölsch. Das von 1650 stammende Haupthaus, die,, Alte Kaserne“ des Hofes, musste der neuen Trassenführung der Straße ins Neustadter Tal ,,Am Korre“, 1933/34 weichen. Das ehemalige wallbrunnische Hofgut, aufgeteilt in Haus Nr.77 und78 nach den Liquidationsprotokollen von Frankenstein(1836) ,ist laut Akt vom 17. Prairial X I in Besitz von Ignatius Leonhardt. Ein Teil wurde beim Bau der Ludwigsbahn 1845-49 abgerissn; der Rest fiel bei der Verlegung der Straße auf die linke Seite des Hochspeyerbaches, ,,An der Kehr“ Richtung Neustadt, in den 1920er Jahren der Spitzhacke zum Opfer. Der schon erwähnte Jörg Rattenkopf, seit 1530/31 Pächter des Hofguts, starb nach zwei Jahren. Die Witwe heiratete 1534 den Casper Hepp und hatte den Hof vermutlich bis 1543 in Pacht. Als Nachfolger wird ein Engelheimer genannt, der laut Vertrag sechs Gulden Zins zahlte. Mehr erfahren wir aus einer ,,Übergabeliste“ vom27.Juli 1606,das heißt, oft übernahmen die jeweiligen Nachfolger das gesamte Inventar mit allem Mobiliar, Viehbestand, Gefütter, Saat, Ackergeräte und alles, was zu dem Hof gehörte. (das gleiche bezog sich auch auf den Morschbacherhof). Nachfolgendes Verzeichnis vom 25.Mai 1607 bezieht sich auf das Tatsächliche, was der neue Hoffmann zu beziehen hatte.

,,Verzeichnis was ich derweil noch empfangen hab, von dem alten Hofmann, de 25te Marty Anno 1607.“

25 Rindvieh jung und alt; 15 Geiß jung und alt; 23 Sau jung und alt; 12 Henne mit samten Hahnen; 8 Pfonhe? mit samten jungen; 6 Welschenhennen; 1 Entegockel und 2 Enten; 7 Wagen Futter; 1 Winde; / Kessel; 7 kupferne Pfannen; 2 Eiserne Pfannen; 1 Ko(h)l Pfanne; 1 eisenen Hafen; 1 Uhr in der Oberstube; 4 mesinge Leuchter; 8 Gesindt Leuchter; 9 steiner Krug; 6 Kraußen; 12 Drinkgläser; 1 Gieß Kännchen; 1 dutzend Zeinnschißel; 6 andere Zinnene Schißel; 5 kleine Schißel; 1 dutzend; zinnerene Teller; 1 dutzend Schaller?; 6Unterbet(t); 5 Oberbet(t); 7 Pfilben; 5 Kissen; 7 Leintücher; 7 bar (paar) Tücher für mein gf. H .?; Kissenbezügen ; 4 Blaue Kissenbezügen; 9 Sabfedern ?; 8 Dich Dicher; 6 Hand Wollene; 7 paar Leindlicher gut und beß(er); 9 Bet(t)lagen; 9 Bet(t)laden; 1 Backmulde; 8 Dich;

Dieses Verzeichnis wurde von dem neuen Hoffmann Theobald Volker unter dem Datum wie oben bestätigt. Am11 November1619 ist dem Stohlenborg (Stehlenberger) der Hof Frankenstein zugesagt und versprochen worden, da Peter Mohr Hosenfauth? Zu Herxheim der gleichen nicht annehmen wollte, weil der alte gewesene Hoffmann sämtliche Vorräte verfüttert hatte. Nun begehrt Stohlenborg, dass etwas Stroh, Rüben und sonstiges geliefert wird- zur besseren Aufbringung des Viehs über den Winter. Weiter verlangte er für sich zwei Ohm Wein, für seine Jungen Tuch für zwei Kleider, was aber an Hemden, Schuh und sonstiges belangt; will er selbst stellen. Am 1 September 1663 wird Engelhard Ziegenheimer neuer Beständer, ihm folgt am 2 Juni 1673 Joh. Wilh. Breitenbach. Temporalbeständer von 1688-1711 ist Johann Nabinger. Von den nachfolgenden Beständer des 18 Jahrhunderts Dieter Scherer und Nicolaus Schäfer, Andreas Scherer, Wilhelm Wieser, Johann Dietrich Wieser, die z. T. in kurzen Abständen das leininger Hofgut bewirtschafteten, sind mit der Versteigerung des Hofguts durch die Nachkommen des Jägers Martin Eberstein an Johann Braun und seinen Vetter Johann Paul Kölsch am 23. März 1778- umfangreiche Unterlagen vorhanden. Am 1 Juli 1778 wurde der neue Erbbestandsbrief auf Paul Kölsch- mit den damals üblichen Angaben des Hofguts, Äcker, Wiesen, aber auch die Verpflichtungen die der Steigerer eingehen musste- ausgesellt. Bei dieser Bestands-Liste befindet sich eine ,,Specification“ von Haus und Hof mit allem ,,Begriff, Zugehör und Gerechtigkeit“ sowie den Angaben aller Grundstücke.

Frankenstein

Haus und Hof, auch Tiere und Stallung, mit dem Begriff, Zubehör und Gerechtigkeit, wie solches gelegen in Frankenstein. Ein Morgen den Breitengarten genannt. Fünf Viertel uff der Schleife, Fünf Morgen Acker an einem Stück in der Großwiese. Sechs Mansmath Wiesen an jetzt gemelten fünf Morgen mit zwei Weyern. Neun Morgen genannt der Döricht Acker an einem Stück, stößt die Mörlebach (Erlenbach) daran. Drei Viertel auch an der Mörlebach gelegen. Ein Garten genannt der Pfaffengarten vor der Schmied gelegen. Zwei Placken Wiesen vor dem Hof gelegen. Ein Garten ungefährlich uff ein halb Viertel Feldes oder weniger, obwendig des Weges an Gallen Schmied stosendt. Ein Gärtlein, liegt bei des Hirten Hauß und Juncker Wallbrons Garten. Ein Ackerlein das zum Arnberg stößt im Spechthal. Ein Wieslein uff ein halb Viertel Waldes, gelegen im Schlierthal, untig an der Furth. Drei Garten flecken, gegen des Schmieds Hauß, aber auf seiner –seits der Bach. Ein Stück Garten uff ein Viertel Feldes s an den Kirchhof stößt. Den dritten Teil was Jährlich die Thalwies und Acker erträgt. Item der dritte Teil Blum(en), so Jahres die Nachtwiese am Schlossberg erträgt. Ansonsten stehn uffm Kirchhof etliche Obstbäume, wenß dieselbe Jahr ertragen, davon gehört Leiningen auch ein Drittheil. Item die Hirtenwiese im Weidenthaler Gemarck gibt als 3 Wagen Heu. Die weitere Entwicklung der Bevölkerung im Ort hing bedingt mit der Lage in dem Waldtal zusammen. Mittelmäßige und schlechte Bodengüte ließen keine ertragsreichen Ernten zu. Größere Bedeutung hatte die Waldwirtschaft. Der Holzreichtum des leiningischen Forstes ernährte etliche der hier seit Ende des 16 Jahrhunderts lebenden 15-17 Familien. Einige aus dieser Gemeinschaft- Georg Leiser, Paul Leiser, Volkmar Möglich, Philips Bürckel, Hannes Volxheimer, Hannes Hun und Clauß Hirßler- zogen es vor, im Wald Harzöfen zu bauen, statt sich im Dorf niederzulassen. Pro Brand zahlten sie 14 Albus Zins. Zusätzlich zahlten die vorgenannten Harzbrenner Georg Leiser, Paul Leiser und Clauß Hirsler mit Familien je drei Albus Leibesbed, die anderen waren von dieser Abgabe befreit. In der vorliegenden Verzeichnisliste, ,,was an Gülten, Renten, Gefäll, Frevel Leibß Beth, Eckerich und Morschbacher Hofzins von den Frankensteiner Trium Regum, die erhoben werden sollen, und in ano 1613 von selber“, sind alle Untertanen, die zu Beginn des 17 Jahrhunderts zinspflichtig waren, erfasst. Hinweisend auf die Mühle, die an der Einmündung der kleinen Erlenbach in den Hochspeyerbach stand (siehe beiliegende Topographie von Frankenstein), zahlten die Heilmänner für die Schleifmühle drei Albus. Einen weiteren Albus ,,gibt vermelter Heilmann, Schmied vor die Schleifmühle“, Gall der Schmied, zahlt sechs Albus vier Pfg. Leibeigenzins. In einer weiteren Liste ,,den Zins was allein Hartenburg zuständig“ wird Michael Heilmann erwähnt, der für den Mühlgraben 18 Albus zahlt. Wendel Herman, seit1606 Pächter auf dem Morschbacher Hof, zahlte 1613 den jährlichen Zins von 18 Gulden. Im gleichen Jahr gibt der Wirt zu Frankenstein 15 Gulden ,,auf die Herberge“. (LA .Sp. Leiningen Best.:C26Nr. 190). Unterm 14 Januar 1633 verfügt Johann Graf von Leiningen folgendes : Worauf Euch, was etliche die Wiesen zu Frankenstein belangen, wir hiermit antwortlich anfügen, daß wenn ihr jemand habt der solche säubert, und die Gräben auswirft, da hier einbestellen sollen, einen Hofmann da hier einzusetzen, den Hof richten zulassen und ihm etliches Vieh zu übergeben.- Aus diesem Schreiben ist zu entnehmen, dass das leiningische Hofgut in den Kriegsjahren unbewohnt und verwaist war. Von Hans Heilmann- einer der Vorgenannten- ist bekannt, dass er in Frankenstein geboren und in Dürkheim während des Krieges gelebt hat, dort 1659 noch genannt wird. Möglicherweise ist es der gleiche H. Heilmann, der ,so weisen es die Unterlagen aus, in Frankenstein 1671 als Untertan lebte und einigen Besitz hatte. Von Weilburg herrschl. Amtmann wird ihm am 21.Juli 1671 folgendes mitgeteilt:,, Supplicanten wird hiermit die jüngsthin auf dem Ambtßtag angesetzte Straf der Einhundert Reichstaler dergestalt, so viel des hochgebohrenden unsers gnädigen Grafen und Herrn Anteil betrifft bis auf Zwanzig Gülten moderirt, daß er auch diese an bahren Geld eben nicht erlegen, sondern bei ihm verzehrt werden wolle, und zugleich hiermit gebeten, keine weitere frohnde hochgd. Mitherrschaft zu Leiningen Hartenburg, so lange er herrschaftlicher Güter Beständen sein wird, zu leisten. “Weilburg, den 21 Juli Anno 1671,, Ad Mandatum hochgrfl. Nassau Saarbrückische Räthe daselbst. Mit dem gleichen Datum ging ein Schreiben an den Gräfl. Leiningischen Oberamtmann und drei Räte, betreffs des Frondienstes und zwei Zimmergesellen, die im Hochspeyerbach gefischt hatten und mit einer,, willkürlichen Straf“ belegt wurden. Die Leininger Räte waren mit diesem Vorschlag, der Befreiung des Frondienstes von Heilmann, nicht ein verstanden und teilten ihm am 28 August 1671 u. a. mit:,,(…)in dem er aber an bemelten Ort eigentümliches Haus, Hof Güter besitzet und genießet, Wirtschaft, Harzbrennen und andere Gewerbe treibet; wird er in Betrachtung dessen unter anderem auch den Frohndienste sich nicht zuentbehren sondern selbige gleich andere Untertanen abzustatten haben.“ Vermutlich war Heilmann einer der wenigen, der nach dem Dreißigjährigen Krieg einige seiner Güter noch vorfand. Vage sind weitere Angaben der Frankensteiner Verhältnisse im 16 Jahrhundert. Eine Urkunde vom 6. März 1540(LA. Sp. A 1 Rep.848) bringt ein Detail zu Tage, das nicht nur etweiliger Namensträger eines Tales im Ort war, es ist auch die Frage, wurde dieses Instrument von der hohen Gerichtsbarkeit in Anwendung gebracht, und wer waren die Leidtragenden? Wörtlich heißt es: ,, Kurfürst Ludwig V. v. d. Pfalz erteilt in einem Streite zwischen Graf Johann v. Saarbrücken, Graf Emig IX v. Leiningen-Hartenburg u. den Gebürdern Friedrich Steben u. Steben v. Inselthumb als Gemeinern des Hauses Frankenstein auf der einen und dem Stift Limburg auf der anderen Seite wegen des Fischens im Hochspeyerbache u. eines neu errichteten Galgens nach abgehaltenem Verhöre, zu welchem die Gebrüder von Inserthumb u. der Abt von Limburg persönlich erschienen waren, während sich die beiden Grafen vertreten ließen, den Parteien nachfolgenden Abschied: 1) In der Hochspeyerbach soll auf der strecke vom Weidenthaler Bann bis in die Roytschbach (retschbach) von den Gemeinern des Hauses Frankenstein und dem Stift Limburg gemeinschaftl., oberhalb der Weidenthaler Gemarkung aber von den genannten Gemeinern allein gefischt werden, 2) der im Bezirk des Hauses Frankenstein von den Gemeinern neu errichtete Galgen soll als unberechtigte Neuerung von den Gemeinern wieder gütlich abgetragen werden. “Datum: Heidelberg , Samstag nach Oculi (vierter Sonntag vor Ostern): Aus der Tatsache, dass in Frankenstein zu beginn des 16 Jahrhunderts ein Galgen vorhanden war, ist hiermit eine Situation zu erkennen, wie sie Wilhelm Ludt: ,,Hochspeyer, die Geschichte eines Dorfes. Die hohe Gerichtsbarkeit“ ausführlich beschreibt. Auf einem Plan von Frankenstein aus dem Jahre 1618 ist der Standort der Richtstätte gut erkennbar. Unterhalb vom Heidefels, auf Limburger Gebiet liegend, war das Hochgericht eingezeichnet. Der Waldfrevel wurde von Beginn des 17 Jahrhunderts bis in das Nächste ein Dauerproblem. Vielschichtig sind die Unterlagen zu dieser Entwicklung. Eine Beschwerdeschrift des Limburger Stifts vom 3 Oktober 1609 an das Reichskammergericht in Speyer in Sachen Gemeinherrschaft zu Frankenstein wegen Waldfrevel lässt erkennen, dass die Frankensteiner Untertanen ohne Rücksicht auf den Schaden, den sie in den Limburger Wäldern anrichten, ihr Unwesen trieben.
Höchstgl: Kurfl: Pfalz

pretersi (pendre) Mandati Pandung, zween gefänglich gelegne Frankensteiner Untertanen betreffend: Nun aber ist war und kann von den Herrn Klägern ein anders nicht bescheinen noch in ewigkeit erwiesen werden, daß das jenige gewäldt, so hierher vorwärts dem von Diemerstein her aber durch Frankenstein fließendes Bächlein gegen Limburg zu gelegen ist und in welchen der Kläger Untertanen mit Harz und Kohlen brennen, Item so wohl fruchtbaren wie unfruchtbaren beumen abhauen, baw (brach) machen, schwein einschlagen und der gleich gefrevelt und gemuthwilligt haben, auch gepfendet worden, Burgfriedens District oder Gemarkungen und Obrigkeit gelegen, weniger aber, daß sie in denselben, dasjout op prehendandi puniendi delingquenter (dass die Missetäter verhaftet und bestraft werden) sind oder einiges anderen rechten und Nutzbarkeit. Auserhalb daß deren Untertanen zu Frankenstein die Rawweid (Rauchweid) in denselben zu besuchen und sich mit notwendigen Brennholz zu versehen haben, dafür…dann auch laut Administration und den… des Stifts Limburg bericht litera g.

…ligen Jährlichen 13 Pfennig reichen…quasi jemals gewesen, oder auch noch seyen. (Gemeindearchiv Frankenstein)
Nach den Wirren des Dreißigjährigen Krieges zeichnete sich in Frankenstein eine langsame, aber stetige Zunahme der Bevölkerung ab, die im Wesentlichen als die Wiederbegründer des Ortes anzusehen sind. In einer ersten zusammenfassenden ,,Specification“ von 1743 finden wir Hinweise der gemeinschaftlichen Besitzverhältnisse von Frankenstein und seiner Bürger, die sich zum Teil schon Ende des 17 Jahrhunderts dort angesiedelt hatten. ,Derer in dem gemeinschaftlichen Orte Frankenstein Befindlicher Ritterschaftlicher so wohl als sonstiger Administrations Teutschordens von Adell, im und auswärtigem Eigentümern, Bemerkung derer auf sothanen Güthern Wohnender Erb- auch Temporal Beständern, und Christl. Hofleuten, auch der jenigen Mannschaft so sich allhier befinden.
Wie folget p.

1) Ritterschaftlicher Administrations Teutschordens von Adell, befindet der gräfliche Hof, ihrer Hochgräfl. Exzellenz von Hardenburg, welchen, dero Jäger Martin Eberstein in Erbbestand besitzet. P.
2) Ihro Hoch Adellicher Hof Freiherrn von Wallbronn p. so Andreas Lieser im Temporalbestand besitzet. p.
Der Hof in der Morschbach, so gemeinschaftlicher Herrschaft zuständig, welchem Adraham Laubscher im Erbbestand, mit 2 Söhnen bewohnet, Nahmentl. David Laubscher und Abraham Labscher, David l. hat einen ledigen Sohn, Abraham Laubscher.
4) Christl. Hofleuth,- nichts,
5) Deren kurpfälzischen Burg und Lehns eingesesenen,- nichts
6) Deren, unter auswärtiger Gottmäßigkeit stehenden Leib - Eigenen, - nicht,
7) Was für kurpfalzhaus Tausch und Pfandschaftlich alda befindlich,- nichts.“

Verzeichnis sämtlicher Frankensteiner Untertanen 1743

1)Conrath Nabinger, Schltheiß 27)Conrath Nabinger,und
2)Anton Fritz, des Gerichts 28) sein Sohn,Joh. Michael Nabinger
3)Johannes Schäfer, des Gerichts 29)Johannes Nabinger
4)Martin Eberstein, Gräflich- 30)Heinrich Lückel
Hartenburger Jäger 31)Jost Heinrich Witmer
5)Melchior Wieser 32)Andreas Fuhrer
Hartenburgischer Jäger 33)Adam Heppenheimer, und
6)Conrath Hoffmann, 34)sein Sohn Joh. Wilh. Heppenheimer
Wallbrunnischer Jäger 35)Johann Lipps
7)Johannes Spangenberg 36)Adam Lipps, und
ref. Schuldiener 37)sein Sohn, Conrath Lipps
8)Johannes Casimir Stahl 38)Hannes Georg Haab
luth. Schuldiener 39)Johann Georg Altvatter
9)Hans Georg von Candel, und 40)Johann Jacob Koppenhöfer
10)sein Sohn, Joh. Wilh. von Candel 41)David Weyler
11)Heinrich Fritsch 42)Josef Petri, mit drei Söhne
12)Arophas Eytelmann 43)Johannes Petri
13)Johann Friedrich Schlundt 44)Philipp Petri
14)Johann Valentin Koch 45)Gottfried Petri
15)Eberhardt Meyerling 46)Mathäus Koch
16)Conrath Kölle 47)Andreas Fischer
17)Conrath Wieser, und 48)Balthasar Wießer
18sein Sohn,Joh. David Wieser 49)Albertus Schütz
19)Johannes Georg Schütz Beisassen
20)Matheus Kurtz 50)Franz Löber
21)Johann Adam Wertz Menonisten
22)Andreas Lieser,und 51)Johannes Kinsinger
23)sein Sohn, Joh. Joseoh Lieser Juden
24)Sebastian Heppenheimer 52)Isaac Hähnle
25)Johannes Burckhardt 53)Kaufmann Trüßel
26)Johannes Braun 54)Hertz Jud

Vorstehendes haben Schultheiß und Gericht
unterschrieben und pflichtmäßig attestirt,
geschehen Frankenstein den 2ten xbris 1743
Cunrath Nabinger, Schultheiß
Anton Fritz, des Gerichts
Johannes Lipps, des Gerichts

Viele der hier genannten gehörten der reformierten Kirche an. Pfarrer Vogelgesang hat die Entstehung der ref. Kirche unter dem Titel,, Frankenstein als Kirchdorf“ ausführlich beschrieben. Eine Liste der,, Kirchenvorsteher und Almosenpfleger“ der christlichen Gemeinde von 1739 bis 1864 erstellte Pfarrer W. Federschmidt. (Abt. Pfarrbeschreibung Weidenthal Nr.5 ZASP) Nur zögerlich veränderte sich in den folgenden Jahren die dörfliche Struktur in Frankenstein. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts entstanden auch auf der linken Seite des Hochspeyerbaches, in dem Gebiet der ehemaligen Limburg-Dürkheimer Gemarkung, neue kleine an den Berghang geschmiegte Häuschen. Des Weiteren fällt in diesen Zeitabschnitt die Errichtung des reformierten Gotteshauses am Fuße des Schlossberges, mit großzügiger finanzieller Unterstützung des Altschultheißen Conrath Nabinger. 1738 bemühte sich Philipp Marxtor, Müllermeister aus Mertesheim, Grafschaft Grünstadt, die verfallene Mahlmühle ,,nahe untig das drei herrschaftliche Frankenstein auf den alten Platz allwo vor Zeiten eine Mahlmühle gestanden, ex proprüs aufzubauen, und den darauf gestandenen-jährlichen Mühlzins oder Wasserfall zu entrichten“. Mit der Bitte, die er am 8. mai 1738 an das Oberamt Lautern schickte, ging am gleichen Tag ein Schreiben mit folgendem Inhalt an den Schultheißen Conrath Nabinger:

,,Wann Supplicant von Schultheiß und Gemeind glaubhaft beibringen wird, daß der vorhabende Mühlenbau niemand schädlich und dem publico nützlich sein könnte, soll vermacht dieseits fernere Nothdurft (Genehmigung) bei deren Herrn condonimi besorgt werden.
Lautern, den 8ten Mai 1738. Kurpfalz Ober Amt gez. Heyler“

Innerhalb weniger Tage konnte die ganze Angelegenheit durchgeführt und abgeschlossen werden. Seinen Bericht, den der Schultheiß am 9. Mai 1738 an das Oberamt schickte, war geprägt von der Hoffmann, dass die Mahlmühle wieder aufgebaut werde. ,, Berichte ich Johann Conrath Nabinger einem Hoch Löblichen Ober amt, daß ihm hier in der Gemeinde niemand nichts dagegen hat, und nicht dagegen obsistire, (ops) Einfluss nehmen, als der gräfliche Jäger, welcher das Wasser ein wenig an das Haus gehet, vor Zeiten dagegen protestirt hat; sonsten weiß ich in meiner Gemeinde niemand, welches Attestire.
Conrath Nabinger, gemeinschaftlicher Schultheiß
NB: Dann es vor die Gemeinde besser währe, wann die Mühle wieder aufgebaut würde, wie auch der gnädigsten Herrschaft. ,, Frankenstein, den 9.Mai 1738“

Der nur in wenigen Zeilen bestandene Vorschlag zur Genehmigung an den Ew. Hochedelgeborne Churfürst - wurde noch hinzugefügt: ,, Was Supplicant pro annuo canone zu geben solches überlassen wir Hochedelgeborene, und sind der Meinung, daß jährl. 4 bis 5 Malter Korn verricht werden könnten. J. Diel“
,, Erbbestandts – Brief
Welcher dem Philipp Marxtor von Mertesheim aus der Grafschaft Grünstadt über eine auf die Alte rudera zu erbauende Mahlmühl in Frankenstein von denen Gemeins Herrschaften ertheilet wordn. de Anno1738“

Oft waren die nachträglich ausgestellten Erbbestandsbriefe in ihren,, Conditionen“ so ausgelegt, dass es immer wieder zu Streitigkeiten wegen der zu hohen Abgaben gab. Anmerkung der Verfasser: Einen Hinweis, dass die Mühle Ende des 18. Jahrhunderts bis anfangs des 19. noch stand, entnehmen wir dem Liquidationsprotokoll von Frankenstein1836; LA. Sp. Best: L55 Nr. 194, steht unter Seite 221 Nr.4 Fußwege nachstehendes: 7. Pfad nach der Baudismühle, beginnt bei Pla. Nr.138 (heute Unland) an der Neustadter Straße und führt bei Pla. Nr.800 (ehemals Sägewerk v. Paul Kölsch, erbaut 1841) in die Dürkheimer Straße. (Nachmals Sägewerk Burkhardt). Das Symbol einer Mahlmühle, das Mühlrad, wurde nach den vorgenannten Erkenntnissen nachträglich in der beigegebenen topographischen Karte (1890/91) von Frankenstein, an der Stelle wo die Mühle einst stand, eingebracht. Der Waldfrevel Mitte des 18 Jahrhunderts Frankensteiner Untertanen im Limburg/Dürkheimer Wald lässt sich in der Gesamtheit als ,,gewerblicher“ Frevel bezeichnen. Der hohe Anteil am gewerblichen Holzfrevel ist auf den Jäger und Förster Martin Eberstein zurückzuführen, der außer seinem Erbbestandsgut noch ein Sägewerk betrieb und sämtliches gefrevelte Holz dort zu Bloch- oder Daubenholz verarbeiten lies und verkaufte. Zu umfangreich sind die Unterlagen über den Waldfrevel Frankensteiner Untertanen und die damit verbundenen Strafgelder. Auf einige Beispiele soll hier eingegangen werden. Am14 Aug. 1750 wurde Martin Eberstein selbst angetroffen mit dem Lutherischen Schulmeister Joh. Casimir Stahl, die Kieferne Windfälle zu Bloch gehauen an der Russhütte-4 fl, am gleichen Tag hatten Joh. Georg Schütz, Küfermeister und Joh. Emig Koch einen großen umgefallenen Eichbaum zu Daubenholz aufgemacht, und gesagt es seie für den
Hr. Eberstein -5 fl. Nach diesem System hatte der Förster Eberstein alle seine Waldfrevel durchgeführt. Bei 21 Anzeigen zahlte Eberstein an Strafe 81 Gulden 30 Kreuzer.
1753 Beschwerde sich der Rentamtmann Sachs von Hartenburg bei Eberstein, dass er den Frevel von Posthalter Ritter, der in der Erlenbach 40 Bloch machen lies nicht angezeigt hat. Ebenso den wallbrunnischen Hofbäcker Bender, der so die Anklage, im vorigen Jahr über 10 Fuhre und dieses Jahr auch soviel im Galgenthal, Thörigthal und Steigerthälchen gehauen und zu Brand geholt hat. Posthalter Ritter, die Witwe Jost Engel und Baltasar Haffen zahlten 1759 als Harzbrenner für ihre Kiengräber an Waldfrevel 21 Gulden Strafgelder. Bei insgesamt 61 angezeigten Waldfrevel in den Jahren 1748-1760, zahlten die Frankensteiner Untertanen 249 fl 30 kr Strafgelder. In den Jahren 1786, 1788 /89 und 1792 wurden für Wald- und Weidfrevel 64 fl bezahlt.
(LA. Sp. U. 257, Nr.564, 565, 575, 576, 577, 582)
Vermutlich war die Renovation von 1790 die letzte der Leininger und Kurpfälzer in Frankenstein, denn 1793 flüchtete die fürstlich- leiningische Familie (seit 1779 in den Fürstenstand erhoben) vor den Französischen Truppen- unter Mitnahme sämtlicher
,, Fahrnisse “- über den Rhein.

P.S. Bei der Erstellung dieses Aufsatzes wurde im LA – SP neues Quellenmaterial entdeckt, welches in den kommenden Jahren aufzuarbeiten ist.

(Veröffentlichung : Heimatjahrbuch des Landkreises Kaiserslautern Jahrg. 2006 S.83-93)


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