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Die mittelalterliche Kirche zu Frankenstein
Gerhard Michel und Willi Walther

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Die mittelalterliche Kirche zu Frankenstein (Gerhard Michel und Willi Walther)

Die Existenz eines Planes von Burg und Dorf Frankenstein im Landesarchiv Speyer, gibt ei-nen genauen Hinweis auf eine kleine Kirche im Tal anno 1618. 1)

Aus dem 17. Jahrhundert blieben nur spärliche Nachrichten über die hiesigen Kirchenzustände erhalten. Inwieweit die eingangs erwähnte Kirche den Dreißigjährigen Krieg überstanden hatte, lässt sich nicht feststellen. Nachweislich erkennbar ist jedoch deren Standort unterhalb der Burg auf der rechten Seite des Hochspeyerbaches. Die Stand-ortfrage des Gotteshauses ist somit eindeutig geklärt und damit auch der Unterschied zur eigentlichen Burgkapelle.2)

Ausgehend von der Annahme einer annähernd gleichbleibenden Bevölkerungszahl im 15. sowie im 16. Jahrhundert, 1514 zahlten zwölf Haushaltsvor-stände ihre Abgaben, genügte eine kleine Dorfkapel-le den meist leibeigenen Untertanen ihren katholi-schen Glauben zu praktizieren. 3)

Sehr wahrscheinlich handelte es sich bei dem Got-teshaus um die im 15. Jahrhundert in mehreren Dokumenten erwähnte –KAPELLE ST. CATHERINAE- mit dem bereits 1428 genannten „altare s. Katherinae virginis“ in Frankenstein. 4)

Die heilige Catharina war eine Christin aus Alexsandria in Ägypten. Sie erlitt unter dem römischen Kaiser Maximus, Anfang des 4. Jahrhundert, den Märtyrertod. Der Legende nach brachten 2 Engel ihre sterblichen Überreste auf den Berg Sinai, wo diese etwa fünfhundert Jahre später entdeckt wurden. Die Reliquien der Heiligen werden im dortigen griechisch-orthodoxen Kloster verehrt. Dieser Ort hat eine große Tradition. Das Kloster wurde an der Stelle errichtet, an welcher Moses den Dornbusch brennen sah (2. Buch Moses, 3. Kapitel). An dieser Stelle errichtete 561 der oströmische Kaiser Justinian eine Kirche, aus der sich im Laufe der Zeit das Kloster ST. CATHARINA entwickelte. Der Glanz der fernen Heiligen aus dem Sinai, strahlte herüber auf das kleine Kirchlein zu Frankenstein das ihren Namen trug. 26)

In diesem Zusammenhang stehen auch die um 1613 erwähnten Flurnamen – Hans Heilmann der Schmied zinst für die CATHARINEN-Wiese. 5) Nahe bei der Schmiede liegt der PFARRGARTEN. Auf dem KIRCHHOF wachsen etliche Obstbäume, wenn es was erträgt, gehören ein Drittel Leiningen. 6)

Zwei Hinweise zu den Gottesdienstbesuchen der Frankensteiner Untertanen bestätigt die Vermutung, dass die kleine Dorfkirche etliche Jahrzehnte nicht benutzt wurde. Sowohl der Landschreiber der Stadt Kaiserslautern Jakob Landsberger, als auch der reformierte pfalzgräf-liche Pfarrer zu Weidenthal erwähnen einen auswärtigen Kirchenbesuch der meist protestanti-schen Frankensteiner. 7)

Die kleine Gemeinde der damaligen Wiedertäufer nutzte das baufällige Gotteshaus um 1590 noch als Versammlungsraum. 8) Eine um 1600 erstellte Beschreibung des Trium Regum er-wähnt, dass es sich bei Kirche, Kirchhof, Turm und Wach(t)haus der Burg, um gemeinsames Eigentum der drei Burgherren handelte. 9) Den schlechten baulichen Zustand der Kirche be-schreibt ausführlich der pfalzgräfliche Bauschreiber Johann Adoph Sola, in einem vom 6.2.1588 datierten Brief: „In der Kirche unten im Dorf ist das Dach sehr bös und gar in Ab-gang geraten. Ein Stück der Mauer ist in die Kirche gefallen. Die Stützbalken sind ruiniert. Nachdem die Mauer nicht zu renovieren war, blieb die Kirche verschlossen. Sie soll aber nicht abgebrochen werden, da sie dem Schloss und auch dem Dorf zur Zierde gereichte. Die Wiedertäufer darin zu dulden macht vielleicht nochmals irr. Sofern die Kirche kein Geld für deren Wiederaufbau hat, sollte eine der beiden Glocken verkauft werden“.

Die Kirche befand sich 1618 zu Beginn des 30-jährigen Krieges weiterhin in baufälligem Zu-stand. 10)

Bei einem der drei Miteigentümern der Herrschaft von Frankenstein handelte es sich um den Grafen Albrecht von Nassau-Saarbrücken. In seinen Diensten, als Befehlshaber zu Franken-stein (Burg), stand Johann (Hans) Engel. 11) Als Bevollmächtigter, verfügte er auch gegen-über dem Grafen von Leiningen und dem Junker von Wallbronn über Entscheidungsrechte.

In die Mitte des 16. Jahrhunderts fällt die Erwähnung der starken Beschädigung des Bergfriedes von Schloss Frankenstein. Am 4. November1587 widmet Johannes Engel, diesem Thema einen langen Bericht, in welchem er auf die Problematik des defekten Turmes näher einging. Neben dem Wehrturm wies er auch auf die baufällige Kirche hin. Er macht in diesem Dokument interessante Angaben zu dem kleinen Gotteshaus. Bei genauerer Durchsicht der Zeilen verstärkt sich der Eindruck, dass die Gemeinsherren weder in den Turm noch in die Wiederherstellung der als Gemeinschaftseigentum geltenden Dorfkirche, allzuviel investieren wollten.

Die Kirche sei ruiniert, die zwei Glocken hängen in dem halbwegs verfallenen Dachstuhl. Die Glocken seien in den letzten fünfzig Jahren nicht gebraucht worden! Das könnte bedeuten, dass ab 1536 keine Gottesdienste, aus welchen Gründen auch immer, stattfanden.

Johann Engel schlägt seinen Herrschaften vor, die größere Glocke zu verkaufen und den Erlös zur Wiederherstellung des Wehrturmes zu verwenden. Alternativ zum Glockenverkauf wird das „Ansetzen einer starken Steuer in Erwägung gezogen“. Sollte künftig im Ort eine Glocke von Nöten sein, könnte man auf die zweite Glocke zurückgreifen. 12) Johann Engel, der nicht nur Landschreiber von Kaiserslautern war, begleitete auch als fürstlicher pfalzgräflicher Schultheiß seit dem 4. Januar 1585 ein hohes Amt in der Stadt. 1592 wird er in St. Lambrecht und Winzingen als Schaffner genannt. 13)

Die Vermutung liegt nahe, dass die Erbauung der Dorfkirche bis weit ins Mittelalter zurück-datiert werden kann. In allen, zu diesem Thema aufgearbeiteten Dokumenten des Landesar-chivs Speyer betreffend Frankenstein und Leiningen, ist das Gotteshaus als KIRCHE be-zeichnet.

1557 zahlte Jacoben der Wirt von Weidenthal, 17 Alb. 2 Pfg. 1 Batz., den letzten Teil einer Restschuld von 5 fl. an die Kirche zu Frankenstein. 14) In den Abrechnungsdokumenten des Grafen Johannes von Nassau vom Jahr 1562, beträgt der Zins für die St. Catharinenwiese 4 Alb. 2 Pfg. 15) Einen weiteren Hinweis gibt ein Hof- und Güterverzeichnis der Grafen Lei-ningen, datiert um 1550. Erwähnung findet der Kirchgarten von 1 Morgen, neben der Kirche auf dem heutigen Friedhofgelände. 16) Diese Wiese, deren Namen eng mit der Existenz der Kirche verknüpft ist, findet später nochmals Erwähnung.

Das kurfürstliche Oberamt Neustadt geht im Rahmen eines Extraktes von 1591 auf die vorre-formatorischen Kirchenzustände in der Pfarrei Weidenthal ein. Frankenstein wird als eine Filiale der Pfarrei Weidenthal bezeichnet. Der hiesige Fruchtzehnt war dem Pfarrer der Nach-bargemeinde gehörig. Als der dortige Pleban 34 Jahre zuvor, infolge von Kriegseinflüssen, seine Wohnung verlassen musste, stellten die Frankensteiner ihre Zinszahlungen langsam ein. Die Sache geriet in Vergessenheit. Die seelsorgerische Betreuung der beiden Nachbargemein-den erfolgte in diesen Zeiten von Elmstein aus. Der Pfarrer habe beständig für den Unterhalt seines Pferdes zu sorgen, das in dem weit auseinander liegenden Sprengel von Nöten war. Am Schluss des Dokumentes wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Pfarrer nach Fran-kenstein kam um dort, wie es seine Vorgänger bereits 1447 taten, zu predigen. 17)

Umfangreiche Hinweise das Kirchenumfeld betreffend, liefert uns ein Register aller Gefälle zur Gemeinschaft Frankenstein gehörig aus dem Jahre 1514. Am St. Peterstag hatten die Un-tertanen ihre Abgaben in Form von Geld nebst Naturalien zu entrichten. 18)

Vor der Kalenderreform 1569 feierte die katholische Kirche am 1. August das Fest „Petri Kettenfeier“ ( Sancti Petri ad vincula ). Ursprünglich war das Fest der Jahrestag der Weihe der im 5. Jahrhundert von der griechischen Prinzessin Eudoxia auf dem Esquilinhügel in Rom erbauten Basilika „Petri zu den Ketten“. Dort wurden die Ketten verehrt, die nach der Über-lieferung der Apostel Petrus im Gefängnis trug. ( Vinculum = Band, Fessel, Kette ; Plural: vincula ). Aus: Lexikon der Bräuceh und Feste von Manfred Becker-Huberti, 2001.

Ein Teil des Zinses der Güter von P. Botzen, ein Vorfahr von ihm wird anno 1426 als herrschaftli-cher Schultheiß genannt, geht an die Kirche und einen weiteren Teil erhält Friedrich von Leinin-Die Frühmeß von Peter Clappers Gütern, seine Vorfahren zinsen um 1385 für Wiesen in der Mörlebach (Erlenbach). Die Priesterpfründe – Frühmeß – verpflichtete den jeweiligen Priester zur stiftgemäßen Lesung der Wochenmessen, be-vor die Untertanen an ihre Arbeit gingen. 19)

Für Clappers Garten ist eine – Catharinen Pfrund – zu entrichten. Für einen weiteren Garten bei den Fischweihern gelegen zahlt Botzen Zins an die Kirche in Frankenstein und an Graf Friedrich von Leiningen.

Die Ritter von Einselthum, Mitbesitzer der Burg seit 1416, werden mehrmals als Nutzniesser eines Teiles – der Frühmesse – erwähnt.

Weiter zahlte der Landschreiber von Kaiserslautern jährlich drei Käse als Abgabe für etliche Weiden in den Frankensteiner- und Hochspeyerer Wälder. 18)

Weitere Angaben aus dem 15. Jahrhundert – bestätigen die Existenz der kleinen Dorfkirche sowie deren Verbundenheit mit der Plebanie Weidenthal, deren seelsorgerische Leitung ab 1489 der Pleban (Leutpriester) Friedrich Leiningen inne hatte. 20)

An Martinitag 1477 waren jährlich Zinsen und Abgaben zu entrichten so auch in Weidenthal, wo der dortige Pleban Jacob Verus im gleichen Jahr eine Zusammenfassung erstellte. Darin erwähnte er einen Weidenthaler Untertan, der zinst auf Haus, Hof, Äcker, Wiesen und alles zum Haus gehörig, der Frankensteiner Kirche 16 Gulden. 21)

Ein aus der Amtszeit des Speyerer Bischof Mathias Ramung (1464-1478) stammenden Bis-tum –Martikels führt hinter der Plebania (Pfarrei) Weidenthal, eine Caplania Frankenstein auf. 19)

Weitere Angaben aus dem 15. Jahrhundert – bestätigen die Existenz der Kleinen Dorfkirche, sowie die Verbundenheit mit der Plebanie Weidenthal – deren seelsorgerische Leitung ab 1489 der Bleban (Leutpriester) Friedrich Leiningen inne hatte. 20)

Nach einem in der Zeit zwischen 1425 und 1503 entstandenen Einkünfteregister trug die Ge-meinde Frankenstein zu den Synoldalgebühren der Plebanie Weidenthal bei. 22) Die in die-sem Dokument aufgeführten Gemeinden z.B. Gimmeldingen, Mußbach und Ruppertsberg verbleiben ohne genaue Zudatierung. Lediglich Königsbach findet im Jahr 1425 Erwähnung.

Der Abt Nicolaus von Limburg nennt in zwei Dokumenten 1434 und 1437 u.a. den altare s. Katharinae virginis in Frankenstein. Leider ist die Seite 16 im Original teilweise unleserlich. Es lässt sich lediglich im oberen Drittel des Blattes der Name Frankenstein entziffern. 23)

Nach dem 1416 getätigten Verkauf von Burg und Dorf Frankenstein ordneten die drei Burg-herren ihre Flurgrundstücke neu. Graf Emich d.J. von Leiningen tauschte mit dem Ritter Friedrich Steben von Inseltheim Grundstücke in der Mörlebach (Erlenbach) und im Schlier-thal neben der Herberge, die damals an der alten „Kehrstraße“ stand. Weiter die Wiesenspitze unten an dem Bachweg (Hochspeyerbach), die an die Kirchenwiese stößt (ca. 1420). Diese Wiese verblieb in leiningischen Besitz und findet sich wieder im gräfl. Güterverzeichnis um 1550, wo ihre Lage als neben der Kirche beschrieben ist. 16)

Die Spezifikation der ausgetauschten Güter und Felder ist wahrscheinlich vor der Nieder-schreibung des Frankensteiner Weistums von 1426 entstanden. Dies belegt, dass Frankenstein bereits um die Rückwendung zum 14. Jahrhundert dörfliche Strukturen aufwies.

Erwähnung findet in diesem Zusammenhang ein Untertan namens Hun, der ein Haus besitzt. Ein Marx Hun pachtet 1514 Güter des Steben von Einselthum. 18) Familiennamen wie Bot-zen, Clapper und Hun begegnen wir über längere Zeiträume hinweg in Frankenstein, was auf die Sesshaftigkeit der in Leibeigenschaft lebenden Untertanen schließen läßt.

Die Bevölkerungszahl Frankensteins ausgangs des 14. Jahrhunderts könnte zur Befriedigung der religiösen Bedürfnisse der Untertanen eine eigene Dorfkirche rechtfertigen.

Möglicherweise geht deren Bau auf den Grafen Kuno von Falkenstein zurück. Im Jahre 1350 verpfändete Fritzmann von Leiningen-Rixingen die Hälfte der Herrschaft Frankenstein gegen 600 Goldgulden an den Grafen von Falkenstein, einen Domherrn zu Worms. Als dieser 1362 Erzbischof von Trier wurde überließ ihm der Raugraf die benachbarte Burg Diemerstein. Bei-de Burgen waren über etliche Jahrzehnte im Besitz des hohen Klerikers. 25) Ihm war die Möglichkeit gegeben eventuell den Bau einer Dorfkapelle zu veranlassen..

Dazu gebe es eine geschichtliche Parallele in der Person des Bischofs zu Speyer, Ludwig Se-bastian, geb. zu Frankenstein am 6. Oktober 1862, der am 9. Oktober 1932 seiner Heimatge-meinde die Kapelle „Dreifaltigkeit“ stiftete.

Quellenangaben

1) LA.SP. A 2, Nr. 981/3 fol. 17
2) Institut für pfälz. Geschichte, Kaiserslautern
Teilungserklärung nach einer Urkunde von 1418
3) LA.SP. A 2, Nr. 981/3 fol. 1, Jahrgang 1514
4) Palatia Sacra, Renate Engels, 1992, Bd. 5 S. 57
5) LA.SP. Best. C 26, Nr. 190
6) LA.SP. Best. C 26, Nr. 197
7) Michel/Walther, Ursprung der ref. Kirchengemeinde
Heimatjahrbuch d. Kreises KL, Jahrgang 2008
8) G. Hein, Das pfälz. Täufermennonitentum im 17. Jh, S. 18
9) Mitteilung des Historischen Vereins der Pfalz XVI 1892, S 64 ff.
10) LA.SP. A 2 981-3 a fd 4-9
11) Ebenda
12) Ebenda
13) LA.SP. 981/3 u. 5
14) LA.SP 981/3-1 Jahrg. 1562
15) LA.SP. 981/3 fol 1 Jahrg. (1557)
16) LA.SP. C 26 –197 S 18 (1550)
17) LA.SP. A 2 Nr. 38/26 B 88 ff (R. Engels, Palatia Sacra Bd 5)
18) LA.Sp. A 2 981-1 Jahrg. 1514
19) Glasschröder, Speyerer Bist. Martikel S 75-96
20) H. Stuckert, Weidenthal, s 114
21) LA.SP. F 1 Nr. 37b Bl. 62 (R.Engels Palatia Sacra, Bd 5)
22) LA.SP D 2 Nr. 311a/5 Bl 86 ff (R.Engels Palatia Sacra, Bd 5)
23) LA.SP. F 2 Nr. 67 Bl 16
24) LA.SP. A 1 – 857
25) Ludt, Hochspeyer, S. 200
26) Peter Bamm, Frühe Stätten der Christenheit S. 216


Ergänzung

Eine für die Frankensteiner Kirchengeschichte wertvolle Fundstelle erlaubte die mittelalterliche Kirche in das Jahr 1310 zurückdatieren. Das sind mehr als 100 Jahre zu den bis dato vorliegenden Erkenntnissen. Der entscheidende Hinweis zu einer im Landeshauptarchiv Kob-lenz liegenden Urkunde führte zu dem im Nahegau begüterten Geschlecht der Grafen von Sponheim. 1.) Die alten Grafengeschlechter versuchten unter anderem durch Heiraten unter-einander ihre Machtpositionen zu festigen.

Ende des 13. Jhd ehelichte Graf Johann I von Sponheim eine Gräfin von Leiningen. Dem Paar werden 4 Söhne zugeschrieben, darunter Simon II ( 1270 – 1336 ) Herr der vorderen Grafschaft Sponheim. 2.) Der Adelige war ein streitbarer Zeitgenosse , der gegen Kirche und Adel zu Felde zog, was ihm auch den Ruf eines Kichenschänders eintrug. Gelegentlich, wenn ihn sein Gewissen plagte, bereute er die begangenen Frevel und tat Buße. Der General-prior des Carmelitenordens Gerard bestätigte am 1. Juni 1300 Graf Simon II der Liebe und aufrichtigen Neigung gegenüber dem Orden. Er wertete es als weiteren Beweis der jetzigen aufrichtigen Gesinnung gegenüber dem Erzbischof Gerhard von Mainz. 3.)

Ein Feldzug , bei dem es wahrscheinlich um das Erbe seiner Mutter Adelheid von Leiningen ging, führte den Grafen Simon II unter anderem nach Frankenstein, wo er die dortige Kirche schwer beschädigte. Seinem Beichtvater Ruger, dem der Graf 5 Mark Silber vermachte, ge-lang es scheinbar an das Gewissen an das Gewissen seines Herrn zu appellieren. Graf Simon II entschloss sich, um sein Seelenheil besorgt , der Teufel schien ihn bereits zu erwarten, mit Einverständnis seiner Ehefrau Elisabeth , ein Testament aufzusetzen. Als Testamentsvollstre-cker ernannte er den Pleban zu Bell, sowie seine Kaplane Peter und Herrmann von Alterkülz. Es folgte eine lange Aufstellung von Gütern die es zu verteilen galt. Diese Einkünfte wurden wie folgt legiert:

An erster Stelle erwähnt „ sei der geschädigten Kirche St. Katherina bei Frankenstein Genugtuung zu gestehen.“
Erst im Anschluss daran werden weitere Kirchen mit je 10 Mark , für Gebete zum Seelenheil des Grafen Simon II, bedacht. Es siegelten Simon und Elisabeth von Sponheim.

„ Datum anno domini 1310 in die beati Urbani.“1.)

Quellenhinweise:

1.) Bestand 33, 01 Urkunden, Nr. 15229 (Landeshauptarchiv Koblenz)
2.) Mötsch, Johannes , Regeste der Grafen von Sponheim 1065 – 1437, Teil 1 1065 – 1370 (Regeste 1 – 1514), Koblenz 1987, S. 190. (Erwähnt bei Neumer, Franz )
3.) Lehmann, J.G. Die Grafschaft und die Grafen von Sponheim, S. 27 ff.


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