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Die Verhältnisse der Israeliten in Frankenstein (Von Willi Walther)

Ein Blick auf die zum Thema“ Die pfälzischen Juden vor ihrer Verfolgung und Vernichtung“ dem Pfalzatlas beigegebene Karte (Abb. Auszug Kantone Kaiserslautern, Neustadt, Annweiler)“ zeigt für Frankenstein in der Mitte des 19. Jahrhunderts einen relativ großen Bevölkerungsanteil jüdischer Mitbürger. Das ist auch insoweit auffallend als, folgt man dessen Ortschronik, im unmittelbar benachbarten und zu jener Zeit finanziell besser situierten Dorf Weidenthal zu keiner Zeit Israeliten ansässig gewesen sind. Ihr Leben und Wirken in Fankenstein lässt sich seit der Wiederbesiedlung des Dorfes nach dem Dreißigjährigen Krieg belegen. Das völlig verwüstete Dorf bot in seiner geographischen Lage und bei der schlechten Bonität seines Bodens alles andere als gute Voraussetzung zum Wiederaufbau und zur landwirtschaftlichen Nutzung. Trotzdem hatten sich auch hier schon Ende des 17. Jahrhunderts wieder einige Familien niedergelassen. Als die Grundherrschaften Kurpfalz, Leiningen und Wallbrunn 1743 eine vollständige Liste aller Untertanen (worunter die Haushaltsvorstände zu verstehen waren) einschließlich der Söhne über 18 Jahre erstellen ließen, wurden in der Gemeinschaft neben 41 christlichen auch drei erste jüdische Familien aktenkundig gemacht, nämlich Isaak Hähnle, Kaufmann Trüßel und Hertz Jud. Von da an nahm trotz der in den damaligen kurfürstlichen Landesteilen durch Familienbeschränkung, Steuerbelastungen im Mäntelchen des zusätzlichen Judenschutz-Geldes, in von Ort zu Ort abweichender Höhe, durch verschiedenerlei Rechts- und Freiheitseinschränkungen bestehenden Aufenthaltsschwierigkeiten die Zahl der in Frankenstein lebenden Juden lange Zeit zu, wie die Frankensteiner Bevölkerungslisten zwischen den Jahren 1800 und 1900 ausweisen:


Jahr Zahl der jüdischen Familien Zahl der Juden Gesamtzahl-Einwohner
       
1800 8 27 414
1814 10 40 493
1823 10 50 551
1830 12 53 607
1837   51 655
1840 10 56 660
1850 13 62 747
1855 7 32 710
1861 8 26 744
1895   15 794
1900   10 818


In Frankenstein vollzog sich der Übergang vom Untertan zum Temporalbeständer in den 70er Jahren des 18. Jahrhunderts, als die Stadt Dürkheim und das Stift Limburg am 24. April 1776 und 5. September 1785 mit den auf der linken Bachseite wohnenden „Gemeindegliedern zu Frankenstein“ Pachtverträge für Feldgüter und Hausplätze abzuschließen begannen. Zunächst war das Kollektiv geschehen und betraf mit zwei Verträgen auf großen Flächen zwischen Dreispitz und Galgental 55 Temporalbesitztümer sowie im „Schlierthal“ entlang der Dürkheimer Waldgrenze in der Gemarkung Frankenstein zahlreiche weitere Grundstücke mit „ Achtzig Morgen Feld, jeder Morgen zu 140 Rheinischen Ruthen“ auf die Dauer von neun Jahren. Mit einbezogen waren in diese gemeinschaftlichen Pachtverträge fünf jüdische Familien; „Jud Jekuff Witwe mit eineinhalb Viertel am Galgental längs der Straße zu jährlich 30 Kreuzer Pacht, Jud Loev mit einem halben Viertel Baum- und Gartenstück am Erlenbach diesseits des Weihers zu jährlich 20 Kreuzer Pacht, Jud Aarons Witwe mit drei Achtel bei den Häusern zu jährlich 15 Kreuzer Pacht , Jud Affron mit einem Stückchen bei den Häusern und zwei an der Dreispitz gelegenen weiteren Grundstücken von 1/8 und 1 ¾ Größe zu jährlich insgesamt 58 Kreuzer, Jud Vogels Witwe mit einem Viertel am Galgentaler Eck zu jährlich 24 Kreuzer. Als die Frankensteiner Pächter es auf Martini 1793 versäumt hatten, den Vertrag zu verlängern, inspizierte der Dürkheimer Stadtvorstand den Bestand und verlängerte den Sachverhalt um weitere neun Jahre bis 1804. Er verband damit die Warnung an die Beständer, „ keinen Schaden am Gehölz zu tun“ und den Besitz nicht auszuweiten und ab 1796 jährlich an Martini an die Dürkheimer Einnehmerei „ den by jedem Stück ausgeworfenen jährlichen Zins“ zu entrichten, wobei sämtliche Beständer „ in solidum“, also alle für einen und einer für alle, haften. Das galt auch für den Fall von Missernten und unter dem Vorbehalt, dass „mit ein oder deren andern Saumseligen in Zukunft kein Bestand mehr eingegangen werden soll“.

Bei der damals in Frankenstein quer durch fast alle Schichten der Bevölkerung herrschenden großen Armut waren die Juden noch der Sonderbelastung Judenschutz unterworfen, dessen Höhe von Ort zu Ort variierte. Das kurpfälzische Gefällverzeichnis von 1792 weist aus, dass in Frankenstein pro jüdischer Familie zehn Gulden zu entrichten waren. Nur die Witwen Simon und Schalome sowie Levi und Hirsch waren von dieser Zahlung befreit, weil sie (laut Urkundenvermerk) „bettelarm“ waren.

Von den in einem Register des Jahres 1800 notierten 18 erwachsenen jüdischen Einwohnern wurden fünf unter der Berufsbezeichnung Handelsjud geführt, einer als Knecht – weitere Berufe sind für die Männer noch nicht verzeichnet. Das ändert sich ab dem Jahr 1814. In jener Liste sind zwei Taglöhner, Heinrich Abraham und Simon Wolf, zwei Metzger, Jacob Kaufmann, geb. 1779 undSimon Kaufmann, geb. 1786 sowie ein Lehrer, Jacob Mayer von Mannheim geb. 1765,enthalten. Hinweise auf die Vermögensverhältnisse geben die Aufzeichnungen über die für die National-Garde bestimmte Solderhöhung des Jahres 1809. Für Frankenstein sind damit sechs jüdische Grundsteuerpflichtige ausgewiesen, von denen Mendle Aaron mit der höchsten Umlage belegt wurde. Im folgten Borig Mayer, Kaufmann Jekuff, Abraham Hähnle, Abraham Hähnle Witwe und Simon Wolff. Analog dazu war im Jahr 1808, als es um Abführungen für das Gehalt des Feldschützen ging, Aaron Mendle mit der nach der Morgenzahl des Grundbesitzes bemessenen Quote auch wieder der Vermögendste. Armutsverhältnisse, die oft als die „absolute Untergrenze des Existenzminimums“ anzusehen sind, finden wir in Frankenstein auch noch Mitte des 19. Jahrhunderts vor. Am 5. August 1850 berichtet der Gemeinderat an das Landkommissariat in Kaiserslautern, die Juden betreffend:“...dass dermalen 10 Familien, die mit Ausnahme von vier Familien alle der armen Klasse angehören, nur Maklergeschäfte, Lumpensammler und sonstige kleine Geschäfte tätigen. „ Auch war ihnen nicht erlaubt, kleine Handwerke und Ackerbau zu betreiben, daher, so wird gefolgert, „von Jugend an schon zum Handel erzogen, und diese Lebensweise zur angeborenen Neigung und Gewohnheit wurde“.

In der gleichen Akte steht, daß dem Landkommissariat zu berichten war, dass sich „auch keiner der hier wohnenden Israeliten von den Bestimmungen des kaiserlichen Dekretes vom 17. März 1808 hat dispensieren lassen oder diese Dispens nachgesucht“ hatte. Dieses Dekret ist auch Gegenstand einer Mitteilung vom 10. September 1847 an das Königliche Landkommissariat,“die Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen in der Pfalz betreffend“. Darin heißt es:“Auf das Circurlär Nr.33 vom 9ten d.M. nebigen Betreffs berichtet das unterfertigte Amt: 1) dass das Dekret vom 17. März 1808 der hiesigen christl. Bevölkerung gegen Wucher und Übervorteilung von Seiten der Juden noch keinen Schutz gewährte und 2) dass man der Ansicht ist, dieses Dekret könnte durch die ohne dies schon gegen den Wucher bestehenden Gesetze, welche allenfalls hier noch etwas verschärft mitreden dürften, ersetzt werden. Die Zahl der hiesigen Judenfamilien beträt 10 mit 60 Seelen, die sich alle mit Handel beschäftigen.“ Ein weiteres napoleonisches Dekret, dieses mit Datum vom 30. Juli 1808, befahl den Juden die Annahme von Familiennamen. Solange hatten sie als Zweitnamen in aller Regel den Vornamen des Vaters geführt. Als Vornamen waren nur noch solche erlaubt, die im Kalender standen. Frankenstein und Diemerstein wie auch Waldleiningen und Fischbach gehörten in jehner Zeit von 1798 bis 1818 zur Bürgermeisterei Hochspeyer. Am Standort der heutigen katholischen Kirche in der Hauptstraße stand ursprünglich ein stattliches Haus mit Walmdach. Es war für hundert Jahre Bethaus der israelitischen Kultusgemeinde gewesen. Eine Kaufurkunde besagt, dass es zwei Plannummern umfasste und am 19. März 1833 von Nathan Abraham, der Metzger war zum Preis von 100 Gulden gekauft worden war. Vorbesitzer waren zu gleichen Teilen der Schneidermeister Heinrich Deck und Nathans Mutter Afram, Abrahams Wittib. Als Bewohner der „Synagoge“ ist im Sterberegister von 1885 ein Marx Kaufmann bezeugt, der im Alter von 41 Jahren verstorben ist. Sohn von Jakob Kaufmann und dessen Frau Sarah, geborene Simon, und Witwer von Regina (Rebekka) Neuberger, war die 1878 26jährige bei einer Totgeburt verstorben ist. Ein am 8. Dezember 1830 geborener jüdischer Mit-bürger namens Abraham Kaufmann war von1885 bis 1889 in seinem Heimatdorf Frankenstein Adjunkt. So lassen sich im Geburts.- und Sterberegister im Archiv Hochspeyer, Abteilung Frankenstein, viele jüdische Schicksale nachempfinden. Beerdigt wurden die jüdischen Mit bürger auf dem Zentralfriedhof in Mehligen (so wie die Diemersteiner Mennoniten, solange sie vor 1783 in Diemerstein keinen eigenen Friedhof hatten, unter Meidung der Landstasse in aller Stille auf dem Totenweg durch den Wald nach Fischbach verbracht werden mussten).

Das Gebäude des jüdischen Bethauses wurde auf Betreiben des aus Frankenstein stammenden Bischofs Ludwig Sebastian 1932/33 zum Zwecke des Kirchenbaus gekauft und abgerissen. Als Ludwig Andras Sebastian am 6 Oktober 1862 in Frankenstein geboren wurde, hatten die Katholiken, die etwa ein Drittel der Diemerstein-Frankensteiner Bevölkerung ausmachten, weder Kirche noch Schule am Ort. So ging auch Ludwig, dessen aus Frankenstein stammende Mutter übrigens Protestantin war, in Weidenthal zum Unterricht. Zweimal die Woche erhielt er überdies im dortigen Pfarrhaus seine ersten Lateinstunden. Das hat Sebastian auch als Bischof nie vergessen, und so war es ihm noch als Siebzigjährigem ein besonderes Anliegen, am 9. Oktober 1932 in schwerer Zeit den Grundstein zu der, der heiligen Dreifaltigkeit gewidmeten katholischen Dorfkirche, zu legen, die dann mit Ludwig (Ludwig IX., von Frankreich, dem Namenspatron des Bischofs) noch ein weiteres Patrozinium erhielt.

Von dem 1813 aus Mannheim zugezogenen Jacob Meyer weiß man, dass er mit seiner aus Fußgönnheim stammenden Frau Berle als jüdischer Schullehrer gekommen war. Auch von dem in Frankenstein genannten Abraham Stern, geboren 1773, in Frankenstein Bezeugt 1823 und 1830, sowie von Bernhard Einstein, der 1833 als Besitzer von Haus und Hof genannt ist und noch 1850 in Frankenstein lebte, ist zu vermuten, dass sie Unterricht erteilten. Wie immer sie ihre Unterweisungen abgehalten haben mochten, in der Meldung des Bürgermeisteramts vom 17. Mai 1848 an das Königliche Landcommissariat „die Confessionelle Trennung der Volksschulen betreffend“ finden sie keinerlei Würdigung. „Die kleine Gemeinde Frankenstein besaß früher drei Schulen, eine reformierte, eine lutherische und eine katholische“, heißt es dort,, „mithin auch drei Lehrer. Da aber die wenigen Katholiken, etwa 15 Familien, keinen Lehrer unterhalten konnten, so schickten diese ihre Kinder in die protestantische Schule. Da aber die beiden protestantischen Lehrer eine sehr spärliche Besoldung bezogen, daher nicht damit leben konnten, so war ihnen erlaubt, außer der Schulzeit durch andere Beschäftigungen und Erwerbe ihre Subsistenz zu sichern, bis im Jahre 1818 die Organisation der Schulen in Bayern erfolgte, wo sich die Gemeindeglieder darauf einigten, dass, da die Gemeinde keine Mittel besäße, weder um ein geräumiges Lokal (Schule) zu erbauen – denn die drei vorhandenen Schulhäuschen waren zu klein und baufällig – noch weniger die drei vorhandenen Lehrer hinreichend zu besolden, sie diese Gebäude verkaufen und ein neues Schulhaus erbauen und nur einen Lehrer unterhalten wollten...“ Dieser Antrag wurde genehmigt, und so gibt es ab 1818 in Frankenstein nur noch eine gemischte Schule, die damals von den Kindern der Protestanten, Katholiken, Mennoniten und Israeliten besucht wurde, die sich die Kosten teilten. Wie wir am Beispiel Ludwig-Sebastian sehen, waren aber die katholischen Kinder in der zweiten Jahrhunderthälfte doch lange Zeit in Weidenthal eingeschult. Aber auch dort schien zunehmend Platzmangel zu herrschen. Denn 1872 beschloss der Weidenthaler Gemeinderat die Ausweisung der Frankensteiner Schülerinnen und Schüler - drei Jahre später wurde dieser Beschluss vollzogen. Frankenstein hatte inzwischen Platz für weitere 30 Schüler geschaffen. Die Hungerjahre und Existenznöte vor und bis lange nach der badisch-pfälzischen Revolution von 1848/49 trieb viele Frankensteiner Juden zur Emigration rheinabwärts nach Amerika – manche von ihnen ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis. In den 1840er Jahren sind sechs unverheiratete Juden – vier weibliche zwei männliche – nach Amerika ausgewandert. Für die Folgejahre liegt eine Liste vor. 1851wanderte der Handelsmann Leopold Siegel mit seiner neunköpfigen Familie heimlich aus. Sein Vermögen war auf 400 Gulden veranschlagt. 1852 folgten mit behördlicher Erlaubnis der minderjährige Händler Mathäus Mayer (150 Gulden), der Händler Nathan Abraham (100 Gulden), der minderjährige Händler Ludwig Kaufmann (150 Gulden) sowie – heimlich – der Lumpenhändler Nathan Abraham (100 Gulden). 1874 suchte der verheiratete Händler Michael Mayer für sich und seine vierköpfige Familie das große Glück über dem großen Teich. Auch er, mit 300 Gulden Vermögen taxiert, machte sich heimlich auf die Reise. Das geschah, bis der Trick aufflog, zum Teil so, dass man sein Gepäck durch Bekannte in Hochspeyer aufgeben ließ und selbst in einem anderen Bahnhof zustieg. Mit Erlaubnis ist 1881 der 16 jährige Adolf Kaufmann nach Amerika gefolgt. Selbstverständlich sind damals nicht nur Juden ausgewandert. Insgesamt sind 1850 achtzehn, 1851 zehn, 1852 neun Personen vermerkt, die sich nach Amerika abgesetzt haben, die meisten wegen Verdienstlosigkeit, andere um sich dem Militärdienst zu entziehen, die beiden zu den Freischärlern übergelaufenen bayrischen Soldaten (Infanterist der eine, Jäger der andere) Johannes Vogt und Jacob Koppenhöfer als politische Flüchtlinge über die Schweiz nach Amerika. Die Liste schließt nicht mit dem Jahr 1852, sonder umfasst bis 1874 weitere 32 Frankensteiner Mietbürger aus den unterschiedlichsten Berufen, darunter Fuhrmann, Schmied, Tüncher, Tagner, Händler, Dienstmädchen, Magd, Schneider, Bäcker. Einige blieben noch eine Zeitlang mit den Zurückgebliebenen in Briefkontakt – von anderen hat man nie mehr gehört.

Rückschlüsse auf jüdisches Besitztum bieten auch die folgenden Grundstückstransaktionen: Der Metzger Nathan Abraham erwarb 1833 das schon erwähnte Doppelhaus ( und baute es zur Synagoge um ). Die eine Hälfte bekam er von seiner Mutter als Geschenk, für die zweite zahlte er dem Schneidermeister Deck 100 Gulden. Schräg gegenüber (heute Hauptstraße Nr. 24, nahe dem westlichen Eingang des Eisenbahntunnels) erwarb der Handelsmann Isaak Schmidt (Schreibweise an anderer Stelle auch Schmitt) von Andras Haffen zum stolzen Preis von 1000 Gulden gleichzeitig ein bebautes Grundstück, womit sein Grundbesitz insgesamt neuen Flurstücke umfasste. Aus dem gleichen Jahr ist eine Transaktion von Isaak Schmidt an den Händler Michael Mayer zum Preis von 340 Gulden für ein zwei Plannummern umfassendes halbes Wohnhaus mit Stube, Kammer und Küche sowie Stall und Hofraum (heute Hauptstr. Nr. 86) verzeichnet. Ebenfalls von1833 sind die Erwerbungen der Händler Nathan Abraham (zum Preis von 400 Gulden für 5 Flurstücke mit Haus von Peter Eller) und Jakob Kaufmann (zum Preis von 600 Gulden von Johannes Kurz) vermerkt. 1796 erwarb der Metzger David Wolf von seinen Eltern und 1830 von seinem Bruder für 150 Gulden ein sechs Flurstücke umgreifendes Anwesen. 1818 erwarb der Taglöhner Simon Wolf Hausbesitz im Tausch mit Michael Rockenfeld. Der Händler Daniel Mayer erwarb von den Erben Benedikt Müller 1836 ein Anwesen für 225 Gulden, der Händler Abraham Mayer 1806 ein solches von Christian Theobald für 430 Franc, 98 Centimes. 1835 ließ sich der Händler Leopold Siegel von seinen Eltern ein sieben Flurstücke umfassendes Anwesen schenken, 1833 erwarb der Lehrer Bernhard Einstein von den Erben Kaufmann eine drei Flurstücke umgreifende Heimstatt zu unbekanntem Preis.

Am 26. Juni 1850 befasste sich der Gemeinderat mit den Gewerbebetrieben der örtlichen Israeliten, insbesondere, was deren Leumundszeugnisse und Patentscheine betraf. Dabei kam es zu folgendem Beschluss:“ Der Gemeinderat zu Frankenstein hat in seiner heutigen Sitzung gemäß Auftrag des k. Landcommissariats Kaiserslautern vom 28ten April letzthin, auf den Grund des kaiserl. Dekrets vom 20. März 1808, der Verordnung der vormaligen gemeinschaftlichen Landes-Administration vom 24. Januar 1845 und der k. b. Regierungsverfügung vom 21. Mai 1828 über den Leumund der Juden 1) Isaak Schmidt, Ellenwaaren – Spezere, Eisen- und Haferhändler, 2) Jacob Kaufmann, Viehhändler, alle von Frankenstein, welche sich zum Betriebe der angeführten Gewerbe bei dem genannten Landcommissariat angemeldet haben, dann darüber beraten, ob die Bewerber Wucher oder sonst ein unerlaubtes Geschäft betrieben und hiervon zufolge eine Erfahrung und Wahrnehmungen beschlossen, denselben folgendes Zeugnis betreff obiger drei Punkte zu erteilen, nämlich: a) dass dieselben wie bekannt einen Leumund bis jetzt genossen, b) dass sie bekanntlich keinen Wucher und c) noch sonst ein unerlaubtes Geschäft betreiben. „

Eine herausgehobene Stellung hatte Isaac Schmidt, von ihm ist im Sterberegister vermerkt, dass er am 20. Oktober 1874 im Alter von 64 Jahren verstorben ist. Er gehörte als Geschäftsmann und Jagdpächter zu den Notablen im Dorf, musste 1849 mit allen anderen Waidmännern dem Königlichen Landkommissariat zeitweilig und vorsorglich die Waffen abliefern. Sein Grabstein in Mehlingen trägt die Inschrift:“Isaak Schmidt aus Frankenstein, verstorben 1874. Ein Mann der wahre Gottesfurcht besessen, der Milde und Barmherzigkeit ausgeübt, die Wahrheit und den Frieden geliebt, die Lehre der Thora überaus hochgeschätzt, abends und morgens sein Gebet verrichtet und seine Gemeinde mit Treue und Redlichkeit verwaltete.“Der so hoch gelobte war in Kleinkarlbach als Sohn des Handelsmannes Valentin Schmidt und seiner Ehefrau Elis, geborene Wolf, aus Kleinkarlbach zur Welt gekommen und mit der neun Jahre jüngeren Barbara Mayer verheiratet. Schon 1839 hatte er den Antrag zum Bau einer Ölmühle am Hochspeyerbach beantragt. Der Antrag wurde 1841 abgelehnt. Es waren Interessenten des Triftamts, der Eisenbahngesellschaft und von Nachbarn berührt, die einwendeten, dass Schmitt nur eine kurze Strecke am Bachufer mit wenig Platz und wenig Gefälle in eigenem Besitz habe und in Wahrheit beabsichtige, nicht eine Mühle zu bauen, „sondern nur die Bachseite zu benutzen, sein Hauß mit Wassergefälle theuer zu verkaufen, wenn die Eisenbahn gebaut würde, wie derselbe bei Zeugen erklärte. „

Mehr Erfolg hatte der aus einer mennonitischen Familie stammende Müller (und zeitweilige Landtagsabgeordnete) Peter Eymann zu Diemerstein. Ihm wurde 1841 die 1840 beantragte Konzession zum Bau einer Ölmühle erteilt (am heutigen Goebels-Platz in der Dorfmitte). Das Beschlussprotokoll spricht auch die Situation des Isaak Schmidt an und verweist auf das Gutachten des Baucondukteurs Beichy zu Kaiserslautern, nach dem die verfügbare Wasserkraft „zum gedeihlichen Wasserrades nicht ausreichend sey“. Auch die Installation einer Turbine (Kreiselrad) sah der Gutachter eine Alternative, „da der absolute Nutzeffect der Turbinen jenem des gewönlichen Schaufelrades ziemlich gleich ist, und im vorliegenden Falle bei einer Wassermenge von 100 Litern pro Sekunde (nach dem triftamtlichen Bericht vom 7. April v.Jr.) und dem Ergebnis des Gefälls von 0,45 zu 100x0,45x0,75 kg oder 33,75 kg sich berechnet, während zum Betrieb einer Ölpresse mit der einfachsten Vorrichtung zum Guntschen des Ölsamens und Astens eine Kraft von 80 bis 100 kg und darüber erfordert wird“. 1857 versuchte es Schmidt erneut – wieder vergebens. Das Landkommissariat lehnte, kostenpflichtig, auch diesen Antrag ab und begründete die Entscheidung u. a. damit:“...dass durch die Errichtung einer Ölmühle am Hochspeyerbach durch Isaak Schmitt Privatrechtsverhältnisse so eng berührt würden, dass die Ausführung ohne deren Beseitigung in technischer Beziehung sich als unmöglich erweist; in Erwägung dass die Reklamation des Bürgermeisters Ritter als Vertreter der Gemeinde sowie des Betriebsingenieurs Kuhnè als Bevollmächtigter der Pfälzischen Eisenbahnen sowie der beiden angrenzenden Grundbesitzer Paul Haffen und Christian Goebels bei Einnahme des Augenscheins sich als vollkommen begründet erweisen, weil durch die Stauung des genannten Baches der unterhalb des Bahnhofsgebäudes gelegene Waschplatz unter Wasser gesetzt und von den Ortseinwohnern nicht wie bisher genutzt werden könnte; dass ferner durch die notwendige Stauung der bei Profil 8 Situationsplanes eingezeichnete Durchlass das bei großen Regengüssen und Schneeabgang von den nächstliegenden steilen Berghängen herabstürzende Wasser nicht mehr in den Hochspeyerbach führen, somit nicht nur eine Beschädigung des Bahnträgers , sondern auch des Mauerwerks des Bahndammes zur Folge haben müsste...“ Der Wald – und in seinem Gefolge die Trift, die Steinbrüche und verschiedene örtliche Sägemühlen war lange die Haupterwerbsquelle der Frankensteiner. Besonders in Notzeiten wurden die mageren und trockenen Berghänge hoch hinauf landwirtschaftlich genutzt, was wie selbstverständlich zu gelegentlichen Reibereien mit den Forstdienststellen führte. So sah sich der auf der Altglashütte ansässige königliche Revierförster Weiß am 8.Mörz 1865 zu einer Eingabe an das Bürgermeiseramt Frankenstein und Androhung von Strafen veranlasst, die Grenzen gegenÜbergriffe von Seiten der Angrenzer dahingehend zu überwachen, dass dieselbe zwischen zwei Steinen nicht von der gedachten geraden Linie abweiche.

In der 1996 erschienen Dorfchronik (Karl Lieser: Frankenstein und Diemerstein Bilder aus alter Zeit) sind als größere Betriebe die Sägewerke Goebels in Diemerstein, Burkhardt (später Müller) zwischen Schlier- und Leinbachtal, die Gewehrschaftfabrik Ritter und in der vormaligen Posthalterei die 1863 gegründete Brauerei Ritter, dann Thomas Schmitt (beide bestanden bis 1918) abgebildet. Von größerer wirtschaftlicher Bedeutung waren außerdem das von dem früheren Holzhändler Paul Kölsch am Ausgang des Erlenbachtals gegründete spätere Sägewerk Burkhardt sowie (im 19. Jahrhundert) in der Dorfmitte zwei Zündholzfabriken, die von Johann Martin Leonhardt und Andras Sebastian betrieben wurden – zeitweise in Kooperation gemeinsam. Andras Sebastian war aus Geinsheim zugezogen. Einer seiner Söhne ergriff den Priesterberuf – es war der spätere Speyerer Bischof Ludwig Sebastian, von dem weiter vorn schon die Rede war. Sie fertigten nach eigener Beschreibung „Zündhölzchen und außerdem aus Abfall-Spänen auch gleich noch die „Briefchen“, also Schächtelchen, dazu. Auch gab es zeitweilig eine Anzahl kleinerer Webereien. Aus Geschäftsbüchern der Holzhandlung Ritter & Eymann, Frankenstein, geht bevor, dass sie weitreichende geschäftliche Beziehungen bis ins Saarland, nach Birkenfeld und Kreuznach gepflegt haben. Das galt ähnlich wohl ebenso für das gesamte örtliche Gewerbe.

Die letzten Juden in Frankenstein waren – nach den Aufzeichnungen im Verbandsgemeinde-Archiv Hochspeyer – Klara(genannt Sara) und Flora Kaufmann. Beide verzogen am 6. Januar 1939 nach Mannheim (unter welchen Umständen, ist leider nicht überliefert). Klara ist dort noch im gleichen Jahr verstorben. Von Flora verliert sich die Spur. Danach hat sich kein jüdischer Bürger mehr in Frankenstein angesiedelt.

Israeliten

Fotographie aus dem Jahre 1899 zeigt, mit einem roten Punkt gekennzeichnet, das Bethaus der Jüdischen Gemeinde von Frankenstein.

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