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Das wallbrunnische Hofgut in Frankenstein ( Von Gerhard Michel und Willi Walther )

Das wallbrunnische Hofgut in Frankenstein

In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts wird eine geänderte Form der ökonomischen Nutzung, der in der Herrschaft Frankenstein zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Flächen, erkennbar.

Nach der im Jahre 1418 erfolgten Dreiteilung der Herrschaft Frankenstein einigten sich die drei Grundherren unter anderem auf eine gerechte Verteilung, der innerhalb ihres Herrschaftsbezirkes liegenden Äcker und Wiesen. Der Quellenlage folgend nahmen die wenigen Dorfbewohner einzelne Grundstücke ihrer Herren in Pacht und entrichteten dafür ihren jährlichen, meist zu Martini, fälligen Zins; konnte der nicht bezahlt werden, zog der Grundherr die Güter ein. Der leibeigene Bauer verlor somit die Lebensgrundlage. Ein frühes Beispiel dieser Vorgehensweise wiederfuhr anno 1446 Peter Gülcher, der mit seinen Zinszahlungen, aus welchen Gründen auch immer, an den Grafen von Nassau in Rückstand geriet. 1 )

Die drei Frankensteiner Grundherren gingen um 1520 dazu über, die ihnen eigenen Äcker und Wiesen, zusammen zufassen und somit die Entwicklung der adeligen Hofgüter zu begünstigen. Der Vorteil für den Adeligen lag bei der bewussten Auswahl eines tatkräftigen, kompetenten Pächters, der nicht unbedingt aus dem Kreis der dörflichen Hörigen zu suchen war. Besondere Wertschätzung erfreuten sich die, ihres Glaubens wegen verfolgten Wiedertäufer. Die Angehörigen dieser Sekte fanden in Frankenstein zeitweise eine Bleibe und bewirtschafteten sowohl das leiningische als auch das wallbrunnische Hofgut.

Die Grafen von Leiningen verpachteten bereits im Jahre 1530 ihr kleines unterhalb des Frankensteiner Friedhofes liegende Gut an einen Leibeigenen, namens Jörg Rattenkopf. Die Pachtzeit sollte über drei Jahr laufen,zu einem jährlichen Pachtzins von achtzehn Gulden. Ein neuer, auf Michaeli 1531 geschlossener Vertrag hatte eine geänderte Laufzeit, über weitere zehn Jahre. Die Tatsache, dass der Graf von Leiningen die Pacht von achtzehn auf zwölf Gulden reduzierte, lässt auf mangelnde Erträge schließen. 2 )

Nach dem plötzlichen Tod des Ritters von Einselthum, erbte dessen Neffe, der Junker Hans von Wallbrunn ein Drittel an der Herrschaft Frankenstein. 3 ) Der Junker übernahm die neue Art der Güterverwaltung seines Besitzes, in zusammengefasster Form, als Hofgut. Die Gründung des unterhalb, der bereits 1310 erwähnten Kirche 4 ), direkt auf der rechten Seite des Hochspeyerbaches liegenden Wallbrunner Hofes, ist eng verbunden mit den hier siedelnden Wiedertäufern. Die Existenz eines Hofes ist bis in das Jahr 1585 zu belegen. Ein Wiedertäufer namens Thüninges (Dionisos) findet in einem Dokument aus dieser Zeit Erwähnung als wallbrunnscher Hofmann, 5.) ein Indiz auf das rechts neben dem Steg über dem Bach gelegene kleine Hofgut. 6 )

Das wallbrunnische Hofgut in Frankenstein
Abb. 1: Der Steg über den Hochspeyerbach anno 1618

Die Wasserversorgung, eine Grundvoraussetzung zur Bewirtschaftung eines Hofes, sicherte das unterhalb des Schlossberges, in der Nähe des Tunnels entspringende ehemalig „Wallbrunner Brünnlein“. 7)

Trotz aller Repressalien seitens der kurpfälzischen Obrigkeit gegenüber den Angehörigen der Wiedertäufer, hatten die um ihres Glaubens willen oft grausam Verfolgten, in Frankenstein, eine tolerante Haltung seitens ihrer adeligen Grundherren erfahren. Sicher nicht ganz zufällig, galten die, des Lesens und Schreibens kundigen Untertanen, als sehr geschickte Bauern, und Handwerker, die versuchten einem hohen moralischen Anspruch zu entsprechen .8) Insofern sind die Beweggründe des Junkers von Wallbrunn nachvollziehbar, einem Mitglied dieser Sekte namens Thünigen und seiner Hausfrau Agnes, ein Hofgut gegen Zahlung eines Pachtzinses, zur Nutzung zu übergeben. Das Pächterehepaar unternahm im Jahre 1583 zusammen mit dem Frankensteiner Dorfschmied Heilmann, eine Reise in dessen frühere Heimatgemeinde, Steinhausen bei Zweibrücken, wo sie als Wiedertäufer erkannt, nur knapp der Verhaftung entgingen. 8) Dem Junker von Wallbrunn blieb der tüchtige Pächter noch weitere Jahre erhalten. Anlässlich einer Auseinandersetzung mit dem leiningischen Hofmann, beschwerte sich Thünigen bei seinem Herrn, dem Junker von Wallbrunn, über den gemeinschaftlichen Viehtrieb anno 1592 in den herrschaftlichen Wäldern. 9)

Die beiden nahe beisammen liegenden Herrenhöfe wurden Gegenstand einer Betrachtung die Johann Engel in einem Brief von 1588 als Argument zum Abbruch des Bergfrieds von Burg Frankenstein aufführte. Neben der kleinen baufälligen Kirche, galten die Gebäude der beiden Adelshöfe, sowie deren Bewohner und Vieh, durch vom Turm sich lösende, herabstürzende Steine, als gefährdet. 10)

Im Jahr 1602 hatte das Hofgut, in Leonhardt Oppermann und seiner Frau, ein neues Pächterehepaar gefunden, die sehr wahrscheinlich nicht ´der Sekte der Wiedertäufer angehörten. 11) Eine Veränderung hinsichtlich des Pächters ist bis zum Beginn des 30-jährigen Krieges im Jahre 1618 nicht zu belegen. Im Gegenteil, deuten einige Fakten wie die Entrichtung der Leibede, auf einen weiteren Verbleib der Familie Oppermann als Pächter des Hofes, hin. Um 1615 muss Leonhardt Oppermann verstorben sein, denn seine Frau wird als Oppermanns Witwe in der Beedliste geführt. Sie zahlte mit 1 1\2 Albus den höchsten Betrag aller Frankensteiner Untertanen, ( Kopfzins ).

Ab hier versiegen die Quellen zur Geschichte des Hofes, der im weiteren Verlauf des Dreißigjährigen Krieges dem Untergang anheim fiel. Die weitere Entwicklung des Hofes nach dem Krieg, ist erst nach einer Distanz von mehr als einhundert Jahren erkennbar. Zwar trafen die Frankensteiner Grundherren, unter ihnen der Junker von Wallbrunn, auf dem Amtstag des Jahres 1659 mit der Absicht zusammen, den Aufbau ihrer zerstörten Ländereien zu planen, doch das Wallbrunner Hofgut blieb unerwähnt.

Möglicherweise fällt der Wiederaufbau des Hofes in die Zeit nach dem orleonischen Krieg (1688 – 1697), in dessen Verlauf weite Teile der Pfalz, von Truppen Ludwig des XIV, verwüstet wurden.

Die Kanzlei des Junkers von Wallbronn erstellte im Jahre 1698 eine Auflistung des noch ausstehenden Grundzinses ihrer Liegenschaften in Frankenstein, darin lokalisiert das Dokument den Platz bei der Schleifmühle als nahe bei dem – wallbrunnischen Gut- liegend. 25) Weitere Hinweise fehlen. Jedenfalls erfolgte im Jahre 1741 ein weiterer Pächterwechsel im Zusammenhang mit einem Erbbestandsbrief, dessen Inhalt Rückschlüsse auf die Struktur des Gutes erlaubt. Bis ins erwähnte Jahr hatte Catharina Petri das Anwesen von Carl Wilhelm von Wallbrunn in Pacht. Als neuer Pächter hielt der 1748 in Frankenstein verstorbenen Andreas Lieser Einzug auf dem Hof. Der acht Seiten umfassende Erbbestandsbrief beschreibt den freiadeligen Hof mit allen Gebäuden und landwirtschaftlichen Nutzflächen. Des Weiteren gilt als dem Hof zugehörig, die Sägemühle mit Stauweiher an der Eisenkehl. Die Schilderung der dem Pächter auferlegten Pflichten umfasst mehrere Seiten.

Eine wichtige Tatsache für Andreas Lieser war die Festsetzung der Pacht sowie die Laufzeit des Vertrages. Für die jährliche Nutzung der beschriebenen Liegenschaften hatte er mit einhundertzwanzig Gulden einen hohen Zins zu zahlen. 20 ) Interessant ist eine der letzten Passagen des Dokumentes aus der Feder des Junkers von Wallbrunn worin er folgendes manifestiert:

„ … auch wenn eingangs gedachten sechs Jahre herum und verflossen sind, soll der freiadeliege Hof und Bordmühle mit aller Besteuerung wieder anheim gefallen sein, dasselbe aufs neue demjenigen, welcher das meiste geben wird, zu verleihen, oder selbsten zu gebrauchen.“

Der Hof nebst Mühle sollte, nach Ablauf des Vertrages, meistbietend weiter verpachtet werden. Finanzielle Schwierigkeiten ließen die Familie von Walbrunn ihr gesamtes Drittel an der Herrschaft Frankensteinab ab dem 1. Januar 1757 auf insgesamt 7 Jahre, bis hin zum Dezember 1763, an den Grafen von Leiningen zu verpachten.. Das Hofgut war zu diesem Zeitpunkt zusammen mit den vier, in der Erlenbach gelegenen Weiher, im Temporalbestand-Zins auf etliche Jahre verliehen. Nach Ablauf der Bestandszeit geht der Besitz über zur freien Verfügung des Grafen von Leiningen. Dieser Besitzwechsel zwischen Wallbrunn und Leiningen führte zu einem sich über mehr als zehn Jahre hinziehenden Rechtsstreit vor dem Reichskammergericht. Letztendlich verblieb der freiadelige Hof im Besitz des Grafen, der dieses Objekt zur Realisierung der indirekten Erweiterung, seiner Residenz in Dürkheim, mit einbezog. Der Graf plante im Isenachtal die Errichtung eines Jagdhauses.

Der Erwerb des Jägertales durch den wallbrunner Förster Conrad Hoffmann ( geb. um 1709 ) datiert in das Jahr 1743,und war der Beginn eines mehrmaligen Besitzerwechsels im Umfeld des freiadeligen Hofes. 12) Der Schwiegersohn von Conrad Hoffmann war der im Jahre 1754 als Weidenthaler Schultheiß bezeichneten Balthasar Hafen. 13 ) Dieser gelangte auf dem Erbweg, über seinen Schwiegervater, an das so genannte Piccard, ( Jägerthal ). Die Wälder im Isenachtal galten als eine weitläufige Domäne des Grafen von Leiningen, der hier seiner Jagdleidenschaft nachging und den Wunsch hegten, an der von Dürkheim her führenden Fahrstraße, einen Jagdstützpunkt zu errichten. Er fand ein diesbezüglich geeignetes Objekt in dem Besitz von Balthasar Hafen, im Jägerthal. Mit Datum vom 16. Januar 1769 erwarb der Graf von Leinigen das Piccard und ließ dort eine kleine Sommerresidenz errichten. 14 )


Das Jägertal
Abb. 2: Das Jägertal, ehemaliges Jagdhaus der Grafen von Leiningen mit Schildhäuschen.

Der Graf versuchte scheinbar durch einen Gebietstausch in den Besitz von Balthasar Hafen im Jägertal zu gelangen. In einem abschließenden Kaufvertrag sicherte er Balthasar selbst, oder einem seiner Söhne, eine Stelle als leiningischer Förster zu. Ergänzend zur Forststelle erhielt die Familie Hafen das wallbrunnische Hofgut im Wert von viertausend Gulden, das den Grafen von Leiningen 1764 bei der vorläufiger Übernahme des wallbrunnischen Anteils an der Herrschaft Frankenstein zu viel.

Der von Graf Karl Friedrich auf dem 29. September 1769 datierte Erbbestandsbrief beinhaltet alle zum Hofgut gehörenden Gebäude und Güter, nebst Zahlung eines Erbkaufschillings ad viertausend Gulden. Als Gebäudebestand galten zwei Behausungen, eine Scheuer, Stallungen, sowie Hofgeraith. Der ganze Komplex lag diesseits, also am rechten Ufer vom Hochspeyerbach. 15)

Ein Angebot des Diemersteiner Posthalters Ritter, der bereit war für das Hofgut sechstausend Gulden zu zahlen, lehnte der Graf in einem Schreiben vom 10. September 1770 ab. Mit dem Besitz des Jägertales hatte er sich möglicherweise einen Traum erfüllt, der ihm ein finanzielles Opfer wert war. 22 )

Dank seines klugen Verhaltens gegenüber dem zwischenzeitlich gefürsteten Graf von Leiningen, war Balthasar Hafen zu Wohlstand und Einfluss im Dorf gekommen. In einem Dokument vom 20. November 1780, das die Regelung seines Nachlasses zum Inhalt hatte, ist Hafen als hochfürstlicher leiningischer Förster bezeichnet. Des Weiteren übereignet er seinem ältesten Sohn Conrad Hafen das Erbbestandsgut für eine Summe von viertausend Gulden, mit dem Vorbehalt, für seine Ehefrau und sich selbst eine kleine Leibrente zu reservieren. Diese an die fürstliche Rentkammer gerichtete Bittschrift trägt die Unterschrift von Balthasar Hafen, sowie der Zeugen G. Leobold und Joh. Brunner. Der leiningische Amtmann Schenk beglaubigt den Extractus.

Das wallbrunnische Hofgut in Frankenstein
Abb. 3: Unterschrift von Bathaßar Haffen

Um das väterliche Erbe antreten zu können benötigt Conrad Hafen die Einwilligung des Fürsten von Leiningen. Er bittet umgehend um gnädigste Ratifizierung und Übergabe des Erbbestandsbriefes. 16) Die fürstliche Verwaltung in der kleinen Residenzstadt Dürkheim ließ sich viel Zeit mit der Ausstellung eines Dokumentes an Conrad Hafen, welches dessen Rechtsansprüche zu manifestieren hatte. Möglicherweise stand der Aufschub im Zusammenhang mit der Übernahme des wallbrunnschen Anteils der Herrschaft Frankenstein durch die Grafen von Leiningen. Das diesbezügliche Prozessurteil des Reichskammergerichtes stand bis dahin noch aus.

Das wallbrunnische Hofgut in Frankenstein
Abb. 4: Unterschrift von Conrad Hafen

Conrad Hafen glaubte an seine Eigentumsrechte an dem ererbten Hof. Schon im Jahr 1783 strebte er einen Umbau, des wohl für die gesamte Familie mit Knechte und Mägde zu klein geworden, Wohngebäude an. Als leiningischer Förster tritt er in einem persönlichen Schreiben vom 14.März 1783, an seinen Grundherren heran, mit der Bitte um Überlassung des, für eine Aufstockung benötigten Holzes, aus den herrschaftlichen Wäldern. Interessanterweise wollte er das Bauholz unentgeltlich! Welche Beweggründe mögen den Förster zu einer solchen Verhaltensweise veranlasst haben ? 23)

Bis zur endgültigen Übernahme des Hofes in Erbbestand verging ein weiteres Jahr. Der Fürst von Leiningen unterschrieb am 23. Oktober 1784 das langersehnte Dokument, welches die Rechtsansprüche von Conrad Hafen und seiner Ehefrau Anna Maria, geb. Kurz, sicherte.

TEXT

Von Gottes Gnaden Wir Carl Friedrich Wilhelm, Regierender Fürst zu Leiningen Graf zu Dachsburg, Herr zu Apremont, des F. Hubertus und Churpfälzischen Löwen Ordens Ritter

Bekennen un thun Kund hiermit Jedermännlich:

Nachdem Wir unterm 29. September 1769 das zu Franckenstein liegende – zu dem vonn Wallbronnischen Antheil ad Ein Drittel gehörig sey? Hofguth , samt allen dazu gehörigen Gebäuden und Güthern, bei solch in der Anlage benannt sind, samt deren darauf haftenden Rechten und Gerechtigkeiten, auch allfalsigen Oneribus, Unserm Förster Halthasar Hafen zu Franckensein, gegen den conveni(e)rten und bezalten Erbkaufschilling ad Viertausend Gulden Erbbeständlich verliehen haben, derselbe aber gedachtes Erbbestandsguth, seinem Sohn, unserm Förster Conrad Hafen zu Franckenstein abgetreten, und diesen bey uns um die Erneuerung sothane Erbbestands unterthänigst nachgesucht hat; Als verleyhen und übergeben Wir obgedachten unserm Förster Conrad Hafen zu Frankenstein und dessen Ehefrau Anna Maria, denen rechtsmäsigen ehelichen Kindern und Leibserben Eingangs erwehntes Hofguth in einen wahren Erbbestand also und dergestalten, daß Er solches nach Erbbestands recht, wie solches geschehen kann, soll oder mag, zu benutzen und zu gebrauchen Fug und Macht haben, dagegen aber vor dies Erbbestands Gerechtigkeit alljährlich einen Canonem von zwanzig Gulden zu unserer Rentey bezahlen und er Erbbeständer von ersagtem Hofguth, ohne desfalls vorher bey uns eingeholten Consens nichts verkaufen, verpfänden – oder in andere Weege veräußern übrigens aber sich in allem so aufführen solle, wie es einem treuen, ehrlichen und rechschaffenden Erbbeständer ohnedem zusteht und beühret; Wie dann uns vorbehalten, daß wann ermeltes Ein Drittel an Franckenstein von denen Freyherrn von Wallbrunn, nach dem mit demselben getroffenen Wiederkaufs Contract wieder ausgelöst werden sollte, gegenwärtiger Erbbestand dadurch aufgehoben und Er Conrad Hafen dessen Erben sich mit dem Wiederersaz des bezalten Erbkaufschilling den Viertausend Gulden und allenfalls erweislicher Meliorationskosten zu erbringen schuldig und verbunden seyn solle.

Zu dessen wahrer Urkund haben Wir diesen Erbbestandsbrief Eigenhändig unterschrieben, und mit unserm angehorenen fürstlichen Insiegel bedrucken, sofort erwohrben ? (erhalten) Erbbeständer zu Handen sollen – gegenwärtiges aber von denselben Revers unterschreiben lassen. Gegeben Dürkheim den 23. October 1784.

( L.S. ) s: unterschrieben C. Fürst zu Leiningen

Conrad Hafen

Die epochalen Veränderungen welche, bedingt durch die Französische Revolution, über die damalige Kurpfalz herein brachen, führten zum Ende der leiningischen Territorialherrschaft. Mit dem Einbezug der linksrheinischen Teile der Kurpfalz in das französische Staatsgebiet erlosch auch der Status des freiadeligen Hofgutes als eine von einem Grundherrn abhängige Domäne. Die Liegenschaften galten ab hier als privater Besitz der Familie Hafen. (Anhang)

Die Verbundenheit des ehemaligen fürstlichen Jägers, mit seinem zwischenzeitlich in Amorbach residierenden Fürsten, schien weiterhin Bestand zu haben. Der unter Kaiser Napoleon am 25. März 1811 unterschriebene Erlass betraf die Einsetzung von „Mobilen Kolonnen“ die in der Pfalz Jagd auf Deserteure machten. Zur Zeit des in Mainz residierenden Perfekten Jeubou St. Andrè wurden, durch diese aus Dragonern bestehenden Spezialeinheiten, wahre „Treibjagden“ veranstaltet. Forstmeister Hafen schien diese Vorgehensweise nicht zu billigen und verhalf den frankensteiner Konskribierten zur Flucht in das leiningische Amorbach. Er entzog somit die kriegsunwilligen frankensteiner Bauernsöhne dem französischen Militärdienst und rettete vielleicht etliche Menschen vor dem Tod in den eisigen Weiten der russischen Steppen. 24)

Das wallbrunnische Hofgut in Frankenstein
Schildhaus im Jägertal

Quellenangabe

1) LA-Sp, A1, Best. 843
2) Neumer Franz, Das leiningische Hofgut in Frankenstein, Heimatjahrbuch d. Landkr. Kaiserslautern Jahrgang 1988 S.103
3) LA-Sp, E 6, RKG, Pr. 205, Karl V.
4) LHA, Koblenz, Best. 33,Urkunde Nr.15029
5) LA-Sp, Best. G 12, Nr. 107, S. 1
6) LA-Sp, Best. G 12,Nr. 107, S.61
7) LA-Sp, Best. A 2, Nr. 981/29
8) Dr. Krebs Manfred, Geschichte der Täufer, Bd. 4, S. 284/285
9) LA-Sp, Best. G 12, Nr. 107
10) Michel/Wather, Der Abbruch des Bergfriedes von Burg Frankenstein im Jahre 1585,
Jahrbuch für Pfälz. Geschichte und Volkskunde, Bd. 8/9, Jahrg. 2008/2009, S. 141 ff.

11) LA-Sp, Best. A 2, 981/3, fol. 9
12) Restaurant 7 Raben Jägertal, Geschichte eines Anwesens
13) Stuckert Heinrich, Weidenthal, S. 202
14) Heckel Gerhard, Das Forstamt Hardenburg, S. 93
15) LA-Sp, Best. A2, Nr. 981/2, fol. 4
16) LA-Sp, Best ,A2, Nr. 981/2, fol. 6 u. 7
17) LA-Sp, Best. E 6, RKG, Proz. 2855
18) LA-Sp, Best. C 26, Nr. 197, S. 101
19) LA-Sp. Best. C 26, Nr. 197, sub. dato
20) LA-Sp, Best. E 6, RKG, Proz. 2855, Nr. 43
21) LA-Sp, Best. E 6, RKG, Proz. 2855, Nr. 42
22) LA-Sp, Best. E 6, RKG, Proz.2855, Nr. 47
23) LA-Sp, Best. C 26, Nr. 197, s. 101
24) Pfälz. Rheinische Familienkunde, Nr. XVII. S. 122, Lambrecht
25) LA-Sp, A2, Best. 403, Copia n:1, Fasc. 1, vol: 111, 1698

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