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Von der Armbrust zur Hakenbüchse - Mittelalterliche Handwaffen in Burg Frankenstein ( Gerhard Michel und Willi Walther )

Die Anlage einer Burg auf einem Felsvorsprung über dem Tal des Hochspeyerbaches, galt hinsichtlich ihrer Verteidigungsmöglichkeiten als eine ideale Platzierung. Der schwer zugängliche Felsen war leicht von nur wenigen Bewaffneten zu verteidigen. Die militärische Funktion der Anlage galt dem Schutz und der Herrschaftssicherung, der im Tal vorbeiführenden Handelswegen. Ein dem Niederadel entstammender Ritter nahm all diese Aufgaben, im Dienst eines mächtigen Lehnsherrn, wahr. Die meisten dieser mittelalterlichen Anlagen wurden im Laufe von Jahren den Erfordernissen der Zeit, sowie der fortschreitenden technischen Entwicklungen, angepasst. Beides trifft zu auf Burg Frankenstein. Ihre ursprüngliche Funktion als reine Verteidigungsanlage änderte sich Anfang des 13. Jahrhundert hin zu einer erweiterten Wohnburg, geschützt durch ein System zeitgemäßer Fortifikationen wie Schildmauer, Halsgraben, Zwinger und Vorturm mit Schießscharten, die den Bogenschützen Deckung boten. Letztere bekämpften mit ihren Distanzwaffen den herannahenden Feind´, der sich anschickte den völlig von Baumwuchs befreiten Burgberg zu erstürmen. Die großzügig sich über fünf Stockwerke auftürmende Anlage, wurde in manchen Dokumenten als Schloss bezeichnet, zumal diese Feste nach dem Aussterben der Ritter von Frankenstein, einer Seitenlinie der Grafen von Leiningen, als Wohnsitz diente. Der mehrmalige Wechsel der Burgeigner führte über einen längeren Zeitraum der Umgestaltung und Erweiterung der Anlage bis hin ins 15. Jahrhundert. Eine detaillierte Beschreibung der diesbezüglichen Bauphase auf Burg Frankenstein, erwähnt Keddigkeit und Barz in Pfälzischen Burgenlexikon Bd. II. Seite 125, wobei die letzte Bauphase, der seit 1416 als Ganerbenburg unter drei Adelsfamilien aufgeteilte Feste, in die erste Hälfte des 15. Jahrhundert fallen dürfte. Der strategische Wert der Anlage galt als besonders hoch. Ein Vorteil hinsichtlich ihrer Verteidigungsbereitschaft, war dem Umstand zu verdanken, dass mehrere Adelige die Kosten, zum Erhalt der Burg, aufbringen mussten.

Im zu Ende gehenden 14. Jahrhundert galten die Grafen zu Leiningen sowie der Ritter von Inseltheim, neben Philipp von Frankenstein als im Besitz der Anlage. Die drei Eigner versuchten ihre jeweiligen Ansprüche an der Burg, im Rahmen eines, u.a. die Sicherung und Verteidigung regelnden Burgfriedensbrief,zu manifestieren. Ein Dokument aus dem Jahr 1390 beschreibt präzise die Verhaltungsweise im Kriegsfall. Ein Kriegsherr hatte die Möglichkeit die Frankensteiner Burgherren zu einem Neutralitätsabkommen, durch Zahlung einer bestimmten Geldsumme, zu verpflichten. Die Höhe dieses Entgeltes entsprach dem jeweiligen Rang der kriegsführenden Partei.

Folgende Abstufungen werden vorgegeben:

- Ein Fürst oder Reichsstadt zahlt 60 Gulden Enthaltungsgeld und stellt 4 Armbrustschützen während des Krieges.
- Ein Graf zahlt 30 Gulden Enthaltungsgeld und stellt 2 Schützen.
- Ein Ritter zahlt 10 Gulden Enthaltungsgeld und stellt 1 Schützen.

Die Texte der beiden Burgsfriedensbriefe aus den Jahren 1390 bzw. 1395 sind bezüglich der Entrichtung eines Enthaltungsgeldes im Kriegsfall gleichlautend. Allerdings werden bereits im ersten Satz des Vertragswerkes die Besitzverhältnisse klar erkennbar.

Das etwas ´ältere Dokument geht zurück auf das Jahr 1390 und wurde 1733 von einem wallbrunnischen Beamten namens Schmidt kopiert, gemäß der Vorlage anno Domini M CCC L XXXX procimo dieante gestum 5to Margaretho virgunis. Den heiligen Burgfrieden schwören untereinander, der Herr Philipps von Falkenstein, sowie der feste Edelknecht Dyther von Inseltheim, in der als Schloss Frankenstein bezeichnete Feste. (1)

Nur fünf Jahre später 1395, wiederholen die beiden Brüder Philipps von Falkenstein, sowie Dieter Steben von Inseltheim, zusammen mit Johann und Friedrich Grafen zu Leiningen und Grafen zu Rixingen, erneut den Burgfrieden. Sie geloben sich gegenseitig das Haus, Schloss Frankenstein, gemeinsam gegenüber jeglicher Gefahr zu wehren. Durch ihr Verhalten im Kriegsfall ließ sich für die Gemeinschaft einen wirtschaftlichen Nutzen ziehen. Das Enthaltungsgeld sollte zur Beseitigung eventueller Kriegsschäden an Mauer und Tor Verwendung finden. Ging die Burganlage ohne Beschädigung aus einer kriegerischen Auseinandersetzung hervor, sollte das Geld zur Verbesserung der Fortifikation dienen.

Nach dem Ende einer Fehde verließen die zur Unterstützung der Burgmannschaft vorgesehenen fremden Knechte das Schloss. Allerdings mussten die wertvollen Armbrüste auf der Burg zurück bleiben. (2)

Die nachfolgende Abb. Vermittelt einen Eindruck von der, zu diesem Zeitpunkt großzügig ausgebauten Burganlage, deren Burgmannschaft die zusätzlichen Verteidigungswaffen zum Schrecken ihrer Feinde einsetzen konnten.



Burg Frankenstein um das Jahr 1450 (Zeichnung nach Hartung)

Die Weiterentwicklung der Fernwaffen, vom Bogen zur Armbrust hin, erbrachte neben einer erhöhten Durchschlagskraft, eine Steigerung der Reichweite, dieser bereits in der Antike beschriebenen Waffe. Die todbringende Kraft des schweren, als Geschoß dienenden Bolzens, veranlasste den Papst bereits im 12. Jahrhundert, die Armbrust „ als nichtchristliche Waffe zu bezeichnen.“ Das damalige, zum Schutz eines adeligen Ritters getragene Kettenhemd wurde, bis zur Entfernung von mehr als 200 Metern, durchbohrt. Somit war es möglich, dass ein höriger Knecht aus dem Schutz einer Schießscharte heraus, einen angreifenden Ritter, auf größere Distanz, kampfunfähig schießen konnte. ( 3 ) Der Frankensteiner Burgbesatzung war sicher jede weitere Armbrust willkommen.

Mit Beginn des 15. Jahrhunderts setzte für Burg Frankenstein eine letzte Phase der allgemeinen Veränderungen ein. In dem nun folgenden Jahrhundert hatte die Herrschaft Frankenstein ihren Zenit erreicht. Die durch den Verkauf im Jahre 1414 vollzogene Hinwendung zu einer Ganerbenburg, sowie die bauliche Umgestaltung des südöstlichen Seitenflügels durch den Ritter von Inseltheim füllte das Schloss mit den Amtmännern, Knechten und Mägden der drei Adelsfamilien. Darüber hinaus wurde die Burg zu einem Mittelpunkt, der um die nordpfälzer Dörfer bei Orbis, erweiterten Herrschaft Frankenstein, allerdings ohne deren Mannschaft und Mannrechte. ( 4 )

Um der neuen waffentechnischen Entwicklung der Zeit gerecht zu werden, wurden Teile der Fortifikationen der Anlage erweitert. Der nach Osten hinziehenden Flanke der Wohnburg wurde ein Zwinger mit einer, weitgehenst erhaltenen Mauer, vorgelagert.

Abb. Verschiedene Bauphasen an Burg Frankenstein ( 5 )

Dieser nach Süden ausgerichtete Mauerzug, wurde durch einen Schalenturm verstärkt, sowohl Mauer als Turm waren mit Schießscharten versehen, die eine optimale Bekämpfung des Feindes ermöglichten. Als Angriffsseite der Feste galt die, durch Schildmauer, Tor und Bergfried gesicherte, südwestliche Bergseite.

Zur Verbesserung der Verteidigungsmöglichkeiten in diesem Bereich, ließen die Burgherren, eine vorgelagerte Eckbastion errichten. 6 )

Eckbastion

Abb. Eckbastion auf Burg Frankenstein

Leider ist eine exakte Deutung des Wirkungsbereichs des frankensteiner Polygons nicht mehr zu erkennen, da die umliegenden, mit dem Polygon korrespondierenden, Festungsteile fehlen. Man wird nicht fehlgehen die Bedeutung der Kleinbastion in der Hauptabsicherung des Burgtores zu suchen. Inwieweit das ca. 4 Meter hohe nach innen offene Bauwerk, in die Schildmauer integriert, oder gar vorgelagert war, könnte nur eine Ausgrabung klären.

Die drei von der Burgseite her zu beobachtenden Seiten des Polygons haben jeweils eine Seitenlänge von ca.3 drei Meter. Die sich nach vorne verengende Kammer, enden an den Auflagesteinen der ca. 50 Zentimeter hohen Schießscharten. Der Konstruktion folgend ist ein Einsatz von Geschützen, an dieser Stelle, auszuschließen. 7 )

Die bis dato geäußerte Vermutung, die Eckbastion könnte der Aufnahme von Hakenbüchsen gedient haben, ist durch Recherchen im Landesarchiv Speyer eindeutig beweisbar. Je nach Angriffslage war es mehreren Schützen möglich, aus dem Innern des Polygons heraus, mit ihren leicht nach zuladenden Feuerwaffen, den Gegner zu bestreichen.

Möglicherweise waren es die Grafen Johann und Philipp von Nassau-Saarbrücken die den Anstoß gaben, das Schloss Frankenstein, den Erfordernissen der Zeit entsprechend, mit Feuerwaffen zu bewehren. Das dementsprechend kurz gefasste Dokument aus dem nassauischen Archiv reicht zurück in das Jahr 1448. Der Verfasser beschreibt in 14 Zeilen alle notwendigen Waffen die zur Verteidigung der Ganerbenburg notwendig waren.

Das Nachgezeigte soll ein jeglicher der Gemeiner zu seinem Teil zu Frankenstein.
Item III guter Hackenbüchsen
Item XXX VII Pfund Pulvers
Item II Armbrust un eyn starcke Winde
Item hundert gutter Pfeile
Item XXV Pfund Bleys
Item XX Malter Korn sollen uff St. Michels Dag gen Frankenstein geantwortet und uff Haus Stebens Huß eingelagert werden und niemand darf etwas heraustun ohne der Gemeiner Rat und dies alles soll einem Baumeister übergeben werden.
Item dazu soll jeglicher Gemeiner X Gulden in XIII Tagen hersenden und noch ein Wachknecht wie von altem Herkommen. 8 )

Auffallend ist der kurz und dringlich gehaltene Ton in dem das Dokument abgefasst wurde. Möglicherweise standen kriegerische Auseinandersetzungen bevor und es schien ratsam, kurzfristig die Verteidigungsbereitschaft der Burg zu erhöhen.

Eine Bündelung des Aufwandes den die drei Burgeigner zu leisten hatten führte zu folgendem Ergebnis:

9 Hakenbüchsen
39 Pfund Pulver
6 Armbrüste mit 3 starken Winden
300 Pfeile
75 Pfund Blei
60 Malter Korn
30 Gulden
3 Wachknechte

Ein Teil der 9 Hakenbüchsen konnten zur Bewaffnung des neu eingerichteten Polygons dienen, der Rest wäre im Bereich des Schalenturmes einsetzbar. Des Weiteren wird erkennbar, dass die Zeit der Armbrüste langsam zu Ende geht. Das Fernwaffenverthältnis von 9:6 zu Gunsten der Feuerwaffen lässt auch den Umbruch in der Kriegsführung auf Schloss Frankenstein erkennen.

Aus dem gleichen Jahr 1448, stammt ein Dokument aus dem Landesarchiv Speyer, in welchem ein Grenzumgang in der Herrschaft Frankenstein beschrieben wurde, ein weiterer Hinweis darauf, dass die im Trium Regum eingesetzten Amtmänner, ihre Pflichten ernst nahmen. 9 )

Die Anfänge der mittelalterlichen Feuerwaffen reichen zurück ins 14. Jahrhundert. Geschütze und Feuerrohre gewannen zunehmend an Bedeutung, als Kriegs entscheidende Waffen in Europa. Die Tage der schwer gepanzerten Ritter schienen gezählt. Wer überleben und siegen wollte musste rüstungstechnisch auf dem neuesten Stand bleiben, ein Gedankengang dem auch die frankensteiner Burgherren folgten. Aber nur wer über die finanziellen Möglichkeiten verfügte, konnte seine Arsenale mit dem Tod bringenden Kriegsgerät füllen.

Abb. Kriegsgerät im16. Jahrhundert 10 )

Die auf Schloss Frankenstein im Haus des Steben von Inseltheim lagernden Hakenbüchsen waren einfache, Feuerrohre, die bis zu 20 kg wogen. Die primitiven bis zu 2 Meter messenden, Erstausgaben, bestanden aus einem Holzschaft an welchen ein, mit Eisenband befestigtes Eisenrohr, montiert war.

Die anfänglich Verwendung findenden, aus Stein bestehenden Geschoße von bis zu 2,5 cm Durchmesser, wurden im Laufe der Zeit durch Bleikugeln ersetzt. Die auf der Burg Frankenstein gelagerten 75 Pfd. Blei deuten bereits auf eine weiterentwickelte Waffe hin. An der Büchse war im vorderen Bereich ein Haken angebracht der in dem Auflegestein des frankensteiner Polygons einen Halt fand und die Energie des Rückstoßes weitgehenst absorbierte. Die Waffe galt als leicht bedienbar und kostete in der Herstellung nur einen Bruchteil gegenüber dem Preis einer Armbrust. 11 )

Einen Nachteil war in dem als Treibmittel eingesetzten Schwarzpulver zu erkennen. Die Herstellung, sowie die Lagerung des nässempfindlichen Pulvers bedurfte umfassende Kenntnisse. Ein aus dem Jahr 1529 stammendes Pulverrezept erwähnt folgende Mischung:

4 bis 5 Teile Salpeter
2 Teile Schwefel
1 Teil Holzkohle

In der Natur vorkommender Salpeter wird als Natriumsalpeter Na NO3 bezeichnet und musste erst in den zur Pulverherstellung benötigten Kaliumsalpeter KNO 3 umgesetzt werden. Die natürlichen Salpetervorkommen lagen weit ab im Süden Europas. Die unsicheren langen Transportwege verteuerten den Rohstoff. Als Ersatz wurde in unseren Regionen auf Salpeterlagerstätten an Wänden von Ställen und Jauchegruben zurückgegriffen. Die aus Urin und Fäkalien stammenden weißen Kristalle wurden von den herrschaftlichen Salpetersiedern gesammelt. Aber erst die Umsetzung von Natriumsalpeter, in Gegenwart einer wässerigen Pottaschelösung, lieferte den zur Pulverherstellung benötigten Kalisalpeter.

Nicht ganz so schwierig gestaltete sich die Beschaffung des in Sizilien abgebauten Schwefels, lediglich die dritte Komponente, die Holzkohle, war in den herrschaftlichen Wäldern um Frankenstein leicht verfügbar. Die Köhler im Umfeld der Burg verfügten über ein Spezialwissen bei der Auswahl der geeigneten Holzsorte. In der Regel kamen weiche Hölzer zum Brand in den Meiler, wie Erle, Linde oder Pappel. Die so gewonnene Kohle konnte in einem weiteren Verarbeitungsprozess zu feinem Kohlemehl zerkleinert werden, die dadurch bedingte vergrößerte Oberfläche der Kohle, hatte einen entscheidenden Einfluss auf die Qualität des Pulvers.

Die Verfügbarkeit der drei, zur Herstellung des Schwarzpulvers benötigten Komponenten, galten als eigentliche Voraussetzung, zu dem Herstellungsprozess des Treibmittels, in einer Pulvermühle. Bis der erste Schuss auf Burg Frankenstein fallen konnte mussten die Pulvermüller, mit dem Zusammenmischen der drei Einsatzstoffe, den gefährlichsten Teil des Herstellungsprozesses in ihren, aus Sicherheitsgründen, weit außerhalb der Städte und Dörfer liegenden Mühlen tätigen. Eine Initiative zum Bau einer Pulvermühle in Frankenstein, um das Jahr 1600, ging auf den Grafen von Leiningen zurück. Das kriegerische Geschlecht, ließ am Erlenbach, eine von Fritz Wenz betriebene Pulvermühle errichten. 12 )

Die Verteidigungsanstrengungen der drei Burgherren wurden zwei Jahrzehnte nach der Anschaffung der Hakenbüchsen im Schloss Frankenstein auf die Probe gestellt. Während einer pfälzischen Fehde, kämpfte Graf Emich VII. auf Seiten des Herzogs Ludwig II. von Zweibrücken, gegen die Truppen von Kurfürst Friedrich I. (der Siegreiche ) von der Pfalz. Wie dessen Beinamen verdeutlicht, gehörten die Grafen von Leiningen der unterlegenen Partei an. Im Rahmen eines Friedensvertrages, wurde den Grafen von Leiningen die Verpflichtung auferlegt, ihr Stammesschloss die Hardenburg, sowie ihr Anteil an der Feste Frankenstein, nie mehr militärisch gegen die Kurpfalz einzusetzen. Die in der Burg vorhandenen 9 Hakenbüchsen reichten nicht aus den Kriegsknechten des „Siegreichen“ Paroli zu bieten.

Die Haltung der Grafen von Nassau, die als Parteigänger des Kurfürsten galten, könnte eine abwartende Neutralität gewesen sein, wohingegen der Ritter von Inseltheim, auf Seiten der Leininger stand.

Die beiden letztgenannten Adeligen standen offenbar im Gegensatz, zu dem nassauschen Amtmann Rudolf von Zeiskam, auf Burg Frankenstein. Letzterer hatte zusammen mit seiner Hausfrau in Kaiserslautern Knechte und Mägde angeworben. Im weiteren Verlauf der Fehde wurde Rudolf von Zeiskam am 25.04.1471 aus Schloss Frankenstein verstoßen. Er musste geloben und schwören diesen Krieg gegen das Schloss nicht zu unterstützen. 13 )

Möglicherweise, fand er bis zu seiner Rückkehr in den nassauschen Teil der Burg Frankenstein, Unterkunft in der teilweise von der Kurpfalz kontrollierten Burg Diemerstein.

Quellennachweis

1) LA - Sp, A1, Nr. 403 und 835
2) LA – Sp, A1, Nr. 836
3) Boschke, Friedrich, Ritter – Burgen – Waffen, S.59
4) Mötsch, Johannes, Die Lehen und Mannen der Burgen Altbolanden und Frankenstein im Spätmittelalter, Mitteilung d. Hist. Ver. D. Pf. Bd. 87, 1989
5) Keddigkeit / Barz, Pfälz. Burgenlexikon, Bd. II, Frankenstein, S. 116 ff
6) Burgen und Schlösser in der Pfalz, Verlag Knaur Bd. 4405, S, 114
7) Braun, Eckhard, Pfälzische Burgen und Feuerwaffen, S. 537 ff,
8) LA – Sb, Best. NS II. 5485, 1v, ( 1448 ) Wir danken Herrn Franz Neumer der uns dieses wertvolle Dokument zur Verfügung stellte.
9) LA – Sp, A2. Nr. 981, fol. 7
10) A. Steinitzer, W. Michel, Der Krieg in Bildern Abb. 20
11) Brockhaus Enzyklopädie, Leipzig 1996 ( Arkebuse )
12) G. Michel / W. Walther, Heimatjahrbuch des Landkr. Kaiserslautern, Jahrg. 2008, Die Mühlen zu Frankenstein, Teil 1, Die Pulvermühle anno 1614, S.75 ff
13) LA – Sb, Best. NS II, Nr 5485, 1471

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